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GASPARDO NINA Empleo Y Mantenimiento página 74

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DEUTSCH
5.0 ZERLEGEN UND ENTSORGEN DER MASCHINE
Für das Zerlegen und Entsorgen der Maschine hat der Kunde zu
sorgen. Vor dem Verschrotten der Maschine ist der Zustand der
Maschine genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine
Gerüstteile vorhanden sind, die beim Zerlegen auseinanderbrechen
oder nachgeben könnten.
Der Kunde hat die im jeweiligen Anwendungsland der Maschine
geltenden Umweltschutzgesetze zu beachten.
Die Maschine darf nur von Fachmännern in ihre Einzelteile zerlegt
werden. Dieses Fachpersonal muss über die erforderlichen
individuellen
Schutzmittel
Schutzhandschuhe), Werkzeuge und Hilfsgeräte verfügen.
Alle für das Verschrotten erforderlichen Aus- und Abbauarbeiten
müssen bei stillstehender und vom Schlepper abgekoppelter
Maschine vorgenommen werden.
Vor dem Zerlegen der Maschine sind alle eine Gefahr darstellenden
Teile unschädlich zu machen, d.h.:
- das Gerüst durch Fachunternehmen verschrotten lassen,
- eventuelle elektrische Geräte gemäß den geltenden Gesetzen
entsorgen,
- Öl und Fett getrennt sammeln und von zugelassenen Unternehmen
gemäß den im Anwendungsland der Maschine geltenden
Vorschriften entsorgen lassen.
Beim Verschrotten der Maschine ist das CE-Zeichen zusammen mit
dem vorliegenden Handbuch zu vernichten.
Am Ende dieser Anleitungen möchte der Hersteller daran erinnern,
daß er für alle Fragen bezüglich Kundendienst und Ersatzteile immer
zur Verfügung steht.
74
GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
(Sicherheitsschuhe
ACHTUNG
und
g
cod. G19502550

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