Einleitung; Allgemeine Information; Aufstellung Und Prüfung Der Anlage; Gefährdungshinweise - Nussbaum SPRINTER MOBIL 2500 Instrucciones De Servicio

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Einleitung

Nußbaum Produkte sind ein Ergebnis langjähriger Erfahrung. Der hohe
Qualitätsanspruch und das überlegene Konzept garantieren Ihnen Zuver-
lässigkeit, eine lange Lebensdauer und den wirtschaftlichen Betrieb. Um
unnötige Schäden und Gefahren zu vermeiden, sollten Sie diese Betriebs-
anleitung aufmerksam durchlesen und den Inhalt stets beachten.
!
Eine andere oder über den beschriebenen Zweck hinaus gehende
Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
!
Die Firma Otto Nußbaum GmbH & Co.KG haftet nicht für daraus ent-
stehende Schäden. Das Risiko dafür trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
• das Beachten aller Hinweise aus dieser Betriebsanleitung und
• die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten und der vorge-
schriebenen Prüfungen
• die Betriebsanleitung ist von allen Personen zu beachten, die an der
Anlage arbeiten. Dies gilt insbesondere für das Kapitel 3 „Sicherheitsbe-
stimmungen"
• zusätzlich zu den Sicherheitshinweisen der Betriebsanleitung sind die für
den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zu beachten
• die ordnungsgemäße Handhabung der Anlage
Verpflichtung des Betreibers:
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Anlage arbeiten zu las-
sen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften über die Arbeitssicherheit und der
Unfallverhütung vertraut und im Umgang mit der Anlage eingewiesen
sind
• das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung
gelesen, verstanden und dies durch ihre Unterschrift bestätigt haben
Gefahren im Umgang mit der Anlage:
Die Nußbaum Produkte sind nach dem Stand der Technik und den aner-
kannten sicherheitstechnischen Regeln konzipiert und gebaut. Dennoch
können bei unsachgemäßer Verwendung Gefahren für Leib und Leben
des Benutzers entstehen oder Sachwerte beschädigt werden.
Die Anlage darf nur betrieben werden
• für die bestimmungsgemäße Verwendung
• wenn sie sich in sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befindet
Organisatorische Maßnahmen
• Die Bedienungsanleitung ist ständig am Einsatzort der Anlage griffbereit
aufzubewahren.
• Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umwelt-
schutz zu beachten und anzuweisen.
• Das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Personals ist zumin-
dest gelegentlich unter Beachtung der Betriebsanleitung zu kontrollie-
ren!
• Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, persönliche
Schutzausrüstungen benutzen.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Anlage in lesbarem Zu-
stand halten!
• Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anfor-
derungen entsprechen. Dies ist nur bei Originalteilen gewährleistet.
• Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für
wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen einhalten.
Instandhaltungstätigkeiten, Störungsbeseitigung
• In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspek-
tionstätigkeiten und –termine einschließlich Angaben zum Austausch
von Teile/Teilausrüstungen einhalten! Diese Tätigkeiten dürfen nur durch
Sachkundige, die an einer speziellen Werksschulung teilgenommen ha-
ben, durchgeführt werden.
Gewährleistung und Haftung
• Grundsätzlich gelten unsere „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedin-
gungen".
• Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sach-
schäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der fol-
genden Ursachen zurückzuführen sind:
• Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage.
• Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnahme, Bedienen und Warten
der Anlage.
• Betreiben der Anlage bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht
ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits-
und Schutzvorrichtungen.
• Das nicht Beachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich
Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und
Rüsten der Anlage.
• Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Anlage.
• Eigenmächtiges Verändern der Anlage (z.B. Antriebsverhältnisse: Lei-
stung, Drehzahl etc.)
• Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
• Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkungen und höhere Gewalt.
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Allgemeine Information

Die Technische Dokumentation enthält wichtige Informationen zum si-
cheren Betrieb und zur Erhaltung der Funktionssicherheit der Anlage.
• Zum Nachweis der Aufstellung der Anlage ist das Formular Aufstellungs-
protokoll unterzeichnet an den Hersteller zu senden.
• Zum Nachweis der einmaligen, regelmäßigen und außerordentlichen Si-
cherheitsüberprüfungen enthält dieses Prüfbuch Formulare. Verwenden
Sie die Formulare zur Dokumentation der Prüfungen und belassen Sie die
ausgefüllten Formulare im Prüfbuch.
• Im Stammblatt der Anlage sind Änderungen an der Konstruktion und der
Wechsel des Aufstellungsortes einzutragen.
2.1
Aufstellung und Prüfung der Anlage
Sicherheitsrelevante Arbeiten an der Anlage und die Sicherheitsüberprü-
fungen dürfen ausschließlich nur für dafür ausgebildete Personen ausge-
führt werden. Sie werden im Allgemeinen und in dieser Dokumentation als
Sachverständige und Sachkundige bezeichnet.
• Sachverständige sind Personen (freiberufliche Fachingenieure, TÜV-
Sachverständige), die aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung Huban-
lagen prüfen und gutachtlich beurteilen dürfen. Sie sind mit den maß-
geblichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut.
• Sachkundige (befähigte Personen) sind Personen, die ausreichende
Kenntnisse und Erfahrungen mit Hubanlagen besitzen und an einer
speziellen Werksschulung durch den Anlagen-Hersteller teilgenommen
haben (Kundendienstmonteure des Herstellers und der Vertragshändler
sind Sachkundige).
2.2
Gefährdungshinweise
Zur Kenntlichmachung der Gefahrenpunkte und wichtiger Informationen
werden folgende drei Symbole mit der erläuterten Bedeutung verwendet.
Achten Sie besonders auf Textstellen die durch diese Symbole gekenn-
zeichnet sind.
Original
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