Sicherheitsbestimmungen; Sicherheitsüberprüfung; Montage Und Inbetriebnahme; Aufstellungsrichtlinien - Nussbaum SPRINTER MOBIL 2500 Instrucciones De Servicio

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i
Hinweis! Bezeichnet einen Hinweis auf eine Schlüsselfunktion oder auf
eine wichtige Anmerkung !
!
Vorsicht! Bezeichnet eine Warnung vor möglichen Beschädigungen
der Anlage oder anderer Sachwerte des Betreibers bei unsachge-
mäßer Durchführung des so gekennzeichneten Vorgangs !
Gefahr !
Bezeichnet eine Gefahr für Leib und
Leben, bei unsachgemäßer Durchführung des so ge-
kennzeichneten Vorgangs besteht Lebensgefahr !
3

Sicherheitsbestimmungen

Beim Umgang mit Anlagen sind die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrif-
ten nach BGG 945: Prüfung von Hebebühnen; BGR 500 Betreiben von An-
lagen; VBG 14 einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird besonders hingewiesen:
• Beim Betrieb der Anlage sind die Sicherheitsbestimmungen und Bedie-
nungsanweisungen in der Betriebsanleitung zu befolgen.
• Das Gesamtgewicht der aufgenommenen Last darf
- 2.500 kg bei SPRINTER MOBIL 2500 - HYMAX PRO 2500 und
- 3.000 kg bei SPRINTER MOBIL 3000 - HYMAX PRO 3000 nicht überschrei-
ten, wobei eine maximale Lastverteilung von 3:2 oder 2:3 in Auffahr-
richtung oder entgegen der Auffahrrichtung zulässig ist.
• Mit der selbstständigen Bedienung von Anlagen dürfen nur Personen
beschäftigt werden die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der
Bedienung der Anlage unterwiesen sind und ihre Beschäftigung hierzu
gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom
Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Anlage beauftragt
sein (Auszug aus BGR 500), siehe Übergabeprotokoll.
• Der Betrieb der Anlage ist nur auf einer ebenen, befestigten Fläche zu-
lässig.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen sich keine Personen im
Arbeitsbereich der Anlage aufhalten.
• Die Personenbeförderung mit der Anlage ist verboten.
• Das Hochklettern an der Anlage ist verboten.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach Instandsetzungen an
tragenden Teilen muss die Anlage von einem Sachverständigen geprüft
werden.
• An der Anlage dürfen erst Eingriffe vorgenommen werden, wenn der
Hauptschalter (2) ausgeschaltet und abgeschlossen ist.
• Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit oder mit Sonderausstat-
tungen ist vorher zu prüfen, ob Beschädigungen auftreten können.
• Mögliche Schwerpunktverlagerungen durch Demontage von schweren
Fahrzeugteilen sind zu beachten.
3.1
Sicherheitsüberprüfung
Die Sicherheitsüberprüfung ist zur Gewährleistung der Betriebssicherheit
der Hubanlage erforderlich. Sie ist durchzuführen:
1.
Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Aufstellen der Hubanlage
Verwenden Sie das Formblatt „Einmalige Sicherheitsüberprüfung"
2.
Nach der ersten Inbetriebnahme regelmäßig in Abständen von läng-
stens einem Jahr
Verwenden Sie das Formblatt „Regelmäßige Sicherheitsüberprüfung"
3.
Nach Änderungen an der Konstruktion der Hubanlage
Verwenden Sie das Formblatt „Außerordentliche Sicherheitsüberprü-
fung"
8
!
Die einmalige und regelmäßige Sicherheitsüberprüfung muss von
einem Sachkundigen durchgeführt werden. Es wird empfohlen
gleichzeitig eine Wartung vorzunehmen.
i
Nach Änderungen der Konstruktion (zum Beispiel Veränderung der
Tragfähigkeit oder Veränderung der Hubhöhe) und nach wesent-
lichen Instandsetzungen an tragenden Teilen (z.B. Schweißarbeiten)
ist eine Überprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich (au-
ßerordentliche Sicherheitsüberprüfung)
Dieses Prüfbuch enthält Formulare mit ausführlichem Prüfplan für die Si-
cherheitsüberprüfung. Verwenden Sie bitte das entsprechende Formular,
protokollieren Sie den Zustand der geprüften Anlage und belassen Sie das
vollständig ausgefüllte Formular in diesem Prüfbuch.
4

Montage und Inbetriebnahme

4.1

Aufstellungsrichtlinien

• Es besteht die Möglichkeit die Hebebühne auf einem vorhandenen Be-
tonboden mit einer Qualität von min. C20/25, Betondicke min. 160 mm
(normal bewehrt) zu verdübeln.
• Zum Schutz der elektrischen Kabel sind dann sämtliche Kabeldurchfüh-
rungen mit Kabeltüllen oder flexiblen Kunststoffrohren auszustatten.
• Nach erfolgter Montage der Hebebühne, muss vor der ersten Inbetrieb-
nahme bauseits (Betreiber) der Schutzleiter der Hebebühne nach IEC
Richtlinien (60364-6-61) geprüft werden. Empfohlen wird auch eine Isola-
tionswiderstandsprüfung.
• Das Verdübeln der Hebebühne erfolgt durch geschulte Monteure des
Herstellers oder der Vertragshändler. Falls der Betreiber über entspre-
chend geschulte Monteure verfügt, kann die Anlage auch von ihm
aufgestellt werden. Die Aufstellung ist gemäß der Montageanleitung
durchzuführen.
• Die serienmäßige Anlage darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen
oder Waschhallen aufgestellt werden.
• Für den elektrischen Anschluss ist bauseits 3~/N + PE, 400 V, 50 Hz, Absi-
cherung mit 16 A träge bereitzustellen.
i
Der Fußabweiser (15) ist mit dem orangenen Aufkleber (16) immer auf
der Seite zu montierten auf der sich der Zylinder (17) befindet.
18
15
15 Fußabweiser
16 orangener Aufkleber
17 Zylinder
18 Traglast Aufkleber
Version 1.0
20110005 SPRINTER MOBIL 2500-3000 - HYMAX PRO 2500-3000 OPI
16
17
Abbildung ähnlich 022

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Hymax pro 2500Sprinter mobil 3000Hymax pro 3000

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