BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Betriebsmedien
• Bio-Ethanol*)
• FAME*)**)
• Harnstofflösung
• HVO
*) Verträglichkeit mit den Leckanzeigeflüssigkeiten gegeben
**) im Geltungsbereich der Leistungserklärung der EU-BauPVO
Für Betriebsmedien ohne *) und **) bzw. andere ist die Verträglichkeit mit der
Leckanzeigeflüssigkeit im Einzelfall in Abstimmung mit dem Hersteller der
Leckanzeigeflüssigkeit nachzuweisen.
Wird das LAG 2000 A in Verbindung mit anderen Tanks und/oder anderen zu
lagernden Betriebsmedien eingesetzt, müssen die entsprechenden gesetzlichen
und technischen Anforderungen eingehalten werden.
Eine Liste der Betriebsmedien mit Angabe der Bezeichnung,
der Norm und des Verwendungslandes erhalten Sie im Internet unter
www.gok-online.de/de/downloads/technische-dokumentation.
Betreiberort
Für Anlagen in Verbindung mit explosionsgefährdeten Bereichen sind die dafür gültigen
nationalen Vorschriften und Errichtungsbestimmungen zu beachten!
Bei Instandsetzungen oder Änderungen von explosionsgeschützten Geräten sind die
nationalen Bestimmungen zu beachten.
Bei Instandsetzungen und Reparaturen dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet
werden.
Das Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A ist zur bestimmungsgemäßen Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen) vorgesehen.
Betrieb des Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A je nach Bauteil zulässig in:
Bauteil
Anzeigegerät
Leckanzeigeflüssigkeits-Behälter
Gebereinrichtung
1)
Das Anzeigegerät ist mit
montiert werden!
2)
Der Leckanzeigeflüssigkeits-Behälter (LAF-Behälter) ist aus leitfähigem Kunststoff.
Er ist elektrisch zu Erden, um auf seiner Oberfläche entstehende Ladung abzuleiten.
3)
Nur Gebereinrichtung in Ausführung eigensicher im explosionsgefährdeten Bereich
einbauen.
Einbauort
• Betrieb im Innen- und wettergeschützten Außenbereich (z. B. Domschacht)
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• Dieselkraftstoff*)
• Ottokraftstoff (Benzin)*)
• Schifffahrtsbrennstoff
• Flüssigdünger (AHL, ASL, HAS) • Wasser*)**)
1)
2)
3)
-Kennzeichen versehen, muss aber außerhalb einer Ex-Zone
Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A
• Flugkraftstoff
• Kerosin**)
• Spezialbenzin
Ex-Zone
Zündschutzart bzw. Kennzeichnung
nicht zulässig
1
• Heizöl*)**)
• Heizöl Bio*)**)
• Industrieöl
• Pflanzenöl*)**)
II (1) G [Ex ia] IIC
II 1 G Ex ia IIC Ga
Artikel-Nr. 15 072 50 j