IKAR HRA Instrucciones De Uso página 5

Bloque de detención de caídas
Tabla de contenido

Publicidad

Idiomas disponibles
  • ES

Idiomas disponibles

  • ESPAÑOL, página 13
1. Das IKAR Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung Typ HRA nach EN
360:2002 / 1496:2007 B,
2012
ist ein automatisches Auffanggerät, Teilsystem einer PSA gegen Absturz mit
integrierten, falldämpfenden Funktionen als Auffang- und Rettungshubgerät. Das HRA-
Gerät dient in Verbindung eines Auffanggurtes (EN 361:2002 / 1497:2007, CSA
Z259.10-06 ) der Sicherheit von Personen bei Arbeiten, bei denen die Gefahr eines
Absturzes besteht. (z. B. beim Befahren von Behältern, Schächten,
abwassertechnischen Anlagen). Mit der Rettungshubeinrichtung wird im Notfall die
verunfallte Person hoch gekurbelt. Das Absenken der Person ist auf eine Strecke von 2
m begenzt (Abb.1). Das HRA-Gerät darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
2. Die Gebrauchsanleitung ist vor der Benutzung vollständig zu lesen und inhaltlich zu
verstehen. Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung besteht Lebensgefahr (Abb. 2).
Im Falle eines Sturzes ist ein längeres Hängen der Person als 20 Minuten
auszuschließen (Schockgefahr).
3. Die Rettungshubeinrichtung ist nur für Rettungszwecke und nicht für das Heben und
Senken von Lasten zugelassen.
4. Zur Benutzung des Höhensicherungsgerätes mit Rettungshubeinrichtung sind nur
Auffanggurte nach EN 361 und EN 361/1497, CSA Z259.2.2, ANSI/ASSE Z359.1-2007,
erlaubt (andere Gurte etc. sind nicht erlaubt) (Abb. 3).
5. Ein Gerät kann im Einsatz nur eine Person schützen, kann jedoch nacheinander von
mehreren Personen genutzt werden (Abb. 4).
6. Ein Rettungsplan, in dem alle bei der Arbeit möglichen Rettungsfälle berücksichtigt sind,
muss vorhanden sein.
7. Bei dem Rettungsvorgang muss jederzeit direkter oder indirekter Sicht- oder
Kommunikationskontakt mit der zu rettenden Person bestehen.
8. Für Geräte mit Haspelkettenantrieb ist ein ausreichend tragfähiger und geeigneter
Befestigungspunkt zu wählen (z. B. Anschlagpunkt nach EN 795 oder 6 kN Tragfähigkeit
(Nord Amerika 22,2 kN) an vorhandenen Konstruktionen; BGR 198) (Abb. 5). Die
Befestigung erfolgt mittels geeignetem V erbindungselement nach EN 362:2004 / CSA
Z259.12-01 / ANSI /ASSE Z359.12-2009 oder Anschlagseil, wobei das Seil durch den
Griff des Gerätes gezogen und mit einem gesicherten V erbindungselement geschlossen
wird.
9. Das HRA-Gerät sollte möglichst lotrecht über den Kopf der zu sichernden Person
angeordnet werden, um beim Fallen ein Pendeln auszuschließen (Abb.6). Die
Aufhängung des Gerätes muss ein Anpassen an evtl. Seil-/Bandabweichung
gewährleisten. Nach der Befestigung des Gerätes an dem Anschlagpunkt ist das Ende
des einziehbaren Verbindungsmittels (Karabinerhaken) an der Auffangöse des
Auffanggurtes zu befestigen. Bei nicht selbstverriegelnden Karabinerhaken sind diese
mittels der Überwurfmutter zu verschrauben.
10. Das HRA-Gerät mit Handkurbel kann nur als Bestandteil eines Auffangsystems in
Verbindung mit den dazugehörigen Halterungen und Halteblechen der IKAR
Anschlageinrichtungen nach EN 795 eingesetzt werden. Die Gebrauchsanleitungen der
Anschlageinrichtungen und deren Bestandteile sind zu beachten.
11. Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu kontrollieren.
12.
Eine Sicht- und Funktionsprüfung des HRA-Gerätes ist vor jeder Benutzung
durchzuführen (Abb 7). Hierfür das Gerät an einen geeigneten Punkt anschlagen: Am
Seil ziehen, hierbei müssen die Klinken hörbar einfallen und das Gerät muß blockieren.
Das Seil festhalten und geführt ins Gerät einziehen lassen. Ein loslassen des Seiles
kann durch das schnelle und unkontrollierte Einziehen ins Gehäuse Verletzungen und
Schäden verursachen. Den Karabinerhaken auf einwandfreie Funktion prüfen
(selbstschliessend, verriegelbar). Das einziehbare Verbindungsmittel ist auf
einwandfreien Zustand zu prüfen. Das Gerät darf nicht mehr verwendet werden, wenn
der Fallindikator (Bild 7a) am Karabinerhaken ausgelöst ist. Ein HRA-Gerät mit einem
beschädigten einziehbaren Verbindungsmittel (Abb. 8), z. B. Seilknick oder einer
gebrochenen/ gerissenen Seillitze, darf nicht eingesetzt werden.
13. Ein beschädigtes, oder durch Sturz beanspruchtes Gerät, oder wenn Zweifel über den
sicheren Zustand des Gerätes bestehen, ist sofort dem Gebrauch zu entziehen. Es darf
erst nach Überprüfung und schriftlicher Freigabe durch eine sachkundige Person, vom
Hersteller oder vom Hersteller ausgebildet, weiter verwendet werden.
14. Über Schüttgut o.ä. Stoffen, in denen man versinken kann, dürfen Höhensicherungs-
geräte mit Rettungshubeinrichtung nicht zur Sicherung von Personen eingesetzt werden
(Abb. 9).
Gebrauchsanleitung
Sicherheitsbereich
CSA Z259.2.2 type 3 , ANSI/ASSE Z359.1-2007
5
und
Z359.14-
1
2
3
EN 361
CSA
ANSI/
ASSE
4
5
6
7
7a
8
9
D

Publicidad

Tabla de contenido
loading

Tabla de contenido