KAPITEL 4 - ARBEITSPOSTEN UND STEUERUNG
4.1.
POSITION DES ARBEITSPLATZES
Der Arbeitsplatz, den der Bediener bei der Benutzung der Maschine einnehmen muss, ist nur der in Abbildung 7 .
Je nach Ausstattung kann der Arbeitsplatz durch einen Überrollbügel (A, Abbildung 7, Seitenschutz fehlt) oder
durch eine Kabine (B, Abbildung 7, Seitenschutz vorhanden) geschützt werden . Der Zugang zum Arbeitsplatz
wird durch ein Podest (1, Abbildung 7) erleichtert . Im Falle eines Schutzes mit Kabine erfolgt der Zugang und das
Verlassen des Arbeitsplatzes durch Öffnen/Schließen der Tür durch Betätigen des darin enthaltenen äußeren/
inneren Griffs (2, Abbildung 7) .
Alle Hand- und Fußschalter zur Bedienung der Maschine befinden sich am Sitz des Bedieners, wie in Abbildung
8 dargestellt .
Abbildung 7
Abbildung 8
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