de
8
Außerbetriebnahme/Ausbau
8.1
Personalqualifikation
8.2
Pflichten des Betreibers
8.3
Außerbetriebnahme
8.4
Ausbau
32
Außerbetriebnahme/Ausbau
▪ Bedienung/Steuerung: Das Bedienpersonal muss in die Funktionsweise der kompletten
Anlage unterrichtet sein.
▪ Elektrische Arbeiten: Eine Elektrofachkraft muss die elektrischen Arbeiten ausführen.
▪ Montage-/Demontagearbeiten: Die Fachkraft muss im Umgang mit den notwendigen
Werkzeugen und erforderlichen Befestigungsmaterialien für den vorhandenen Bau-
grund ausgebildet sein.
▪ Hebearbeiten: Die Fachkraft ist zum Bedienen von Hebevorrichtungen ausgebildet.
Nachweis laut BGV D8 oder lokalen Vorschriften.
▪ Lokal gültige Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaf-
ten.
▪ Vorschriften zum Arbeiten mit schweren und unter schwebenden Lasten beachten.
▪ Die benötigte Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass das Per-
sonal die Schutzausrüstung trägt.
▪ In geschlossenen Räumen für ausreichende Belüftung sorgen.
▪ Wenn sich giftige oder erstickende Gase ansammeln, sofort Gegenmaßnahmen einlei-
ten!
Bei einer Außerbetriebnahme wird das Rührwerk ausgeschaltet, bleibt aber weiterhin
eingebaut. Somit ist das Rührwerk jederzeit betriebsbereit.
‡
Um das Rührwerk vor Frost und Eis zu schützen, das Rührwerk immer komplett im
Fördermedium eintauchen.
‡
Die Medientemperatur muss über +3 °C (+37 °F) betragen.
1. Rührwerk an der Bedienstelle ausschalten.
2. Bedienstelle gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern (z. B. Hautschalter ab-
sperren).
▶ Rührwerk ist außer Betrieb und kann jetzt ausgebaut werden.
Wenn das Rührwerk nach der Außerbetriebnahme eingebaut bleibt, die folgenden
Punkte beachten:
▪ Oben genannte Voraussetzungen für den kompletten Zeitraum der Außerbetriebnahme
sicherstellen. Wenn die Voraussetzungen nicht gewährleistet sind, das Rührwerk nach
der Außerbetriebnahme ausbauen!
▪ Bei einer längeren Außerbetriebnahme in regelmäßigen Abständen (monatlich bis vier-
teljährlich) einen 5-minütlichen Funktionslauf durchführen. VORSICHT! Ein Funktions-
lauf nur unter den gültigen Betriebsbedingungen durchführen. Ein Trockenlauf ist
nicht erlaubt! Missachtungen können einen Totalschaden zur Folge haben!
GEFAHR
Gefahr durch gesundheitsgefährdende Medien während des Ausbaus!
Während des Ausbaus kann es zum Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Medien
kommen. Folgende Punkte beachten:
• Schutzausrüstung tragen:
⇒ geschlossene Schutzbrille
⇒ Mundschutz
⇒ Schutzhandschuhe
• Tropfmengen sofort aufnehmen.
• Angaben der Betriebsordnung beachten! Der Betreiber muss sicherstellen, dass
das Personal die Betriebsordnung erhalten und gelesen hat!
WILO SE 2019-01