8.3
LAGERUNG
Wenn der Wagen für längere Zeit nicht verwendet werden soll, muss er gegen Beschädigungen geschützt an
einem witterungsgeschützten Ort gelagert werden.
Den Wagen nicht auf einem nachgiebigen oder zu stark abfallenden Grund abstellen.
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Zur Vorbereitung des Wagens für die Lagerung müssen ihr Spritztank und ihr Flüssigkeitskreislauf mit demselben
Verfahren wie am Ende der Spritzbehandlung gründlich gereinigt werden.
Außerdem sind die folgenden Maßnahmen erforderlich:
•
Den Flüssigkeitskreislauf vollständig entleeren, um Frostschäden zu vermeiden.
•
Dem sauberen Wasser ein Gefrierschutzmittel beimischen, um nicht nur die Pumpe, sondern alle Komponen-
ten (Druckregelventil, Lanze und Filter) zu schützen, die mit der Flüssigkeit in Kontakt kommen.
•
Den Saugfilter und die Düse reinigen.
•
Den Druck im Druckspeicher der Pumpe ablassen.
•
Den Wagen an einem belüfteten Ort gegen Regen und Sonneneinstrahlung geschützt abstellen.
8.4
ERSTER GEBRAUCH ODER INBETRIEBNAHME NACH EINER LANGEN INAKTIVITÄTSZEIT
Vor dem ersten Gebrauch bzw. nach einer langen Inaktivitätszeit sind die folgenden Maßnahmen erforderlich:
•
Sicherstellen, dass der Wagen nicht beschädigt ist.
•
Sicherstellen, dass alle Teile des Wagens ordnungsgemäß montiert sind.
•
Sicherstellen, dass sich die mechanischen Komponenten in einem einwandfreien Zustand befinden und kei-
nen Rost aufweisen.
•
Sicherstellen, dass der Saugfilter und das Innere des Spritztanks frei von Rückständen und sauber sind.
•
Sicherstellen, dass die Anschlüsse ordnungsgemäß nach dem Grundschema ausgeführt sind.
•
Sicherstellen, dass die Schlauchschellen und alle Anschlüsse und Verbindungen fest sitzen.
•
Den Ölstand in der Pumpe kontrollieren und ggf. Öl nachfüllen.
•
Den Zustand der Membranen der Pumpe und des Druckspeichers kontrollieren.
•
Sicherstellen, dass sich die Lanzendüse in einem einwandfreien Zustand befindet und keine offenkundigen
Verschleißspuren oder Verkrustungen aufweist.
•
Sicherstellen, dass sich alle Schläuche in einem einwandfreien Zustand befinden; erforderlichenfalls müssen
sie ausgewechselt werden.
•
Den Festsitz aller Verschraubungen des Wagens kontrollieren.
8.5
VERSCHROTTUNG
Für die Verschrottung muss der Wagen in geeigneten Deponien gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmun-
gen entsorgt werden.
Vor der Verschrottung müssen die Kunststoff- und Gummiteile sowie das elektrische und elektronische Material
getrennt werden.
Den Wagen vor der Verschrottung gründlich außen und innen reinigen. Um eine Verunreinigung des Grundwas-
sers zu vermeiden, müssen die Waschrückstände aufgefangen und vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Das Altöl muss aufgefangen und zur Entsorgung zugelassenen Sammelstellen übergeben werden.
Das Altöl muss in angemessener Weise aufgefangen werden. Es darf nicht in die Umwelt gelan-
gen, da es nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen als gefährlicher Abfall eingestuft ist
und als solcher zugelassenen Sammelstellen übergeben werden muss.
Für die Sammlung des Altöls muss man sich zwingend an den „Consorzio Obbligatorio Oli Usati" (Pflichtver-
band Altöl) wenden.
Die Teile, die ausschließlich aus Kunststoff, Aluminium oder Stahl bestehen, können über die zugelassenen Sam-
melstellen dem Recycling zugeführt werden.
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Annovi Reverberi S.p.A. Via Martin Luther King, 3 - 41122 Modena - Italy
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