salmson Rocsan EVO Serie Instalacion Y Puesta En Servicio página 131

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  • ESPAÑOL, página 81
Deutsch
• Alle Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen wurden
durch Fachpersonal angeschlossen und geprüft.
1.8.2. Gewährleistungszeit
Die Gewährleistungszeit hat, wenn nicht anders vereinbart, eine
Dauer von 12 Monaten ab Inbetriebnahme bzw. max. 18 Monaten
ab Lieferdatum. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich in der
Auftragsbestätigung angegeben sein. Diese laufen mindestens bis
zum vereinbartem Ende der Gewährleistungszeit des Produktes.
1.8.3. Ersatzteile, An- und Umbauten
Es dürfen nur Originalersatzteile des Herstellers für Reparatur,
Austausch sowie An- und Umbauten verwendet werden. Nur
diese garantieren höchste Lebensdauer und Sicherheit. Diese Teile
wurden speziell für unsere Produkte konzipiert. Eigenmächtige
An- und Umbauten oder Verwendung von Nichtoriginalteilen kann
zu schweren Schäden an dem Produkt und/oder schweren Verlet-
zungen von Personen führen.
1.8.4. Wartung
Die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten
sind regelmäßig durchzuführen. Diese Arbeiten dürfen nur
geschulte, qualifizierte und autorisierte Personen durch-
führen. Wartungsarbeiten, die nicht in diesem Betriebs- und
Wartungshandbuch aufgeführt sind, und jegliche Art von
Reparaturarbeiten dürfen nur der Hersteller und von ihm autori-
sierte Servicewerkstätten durchführen.
1.8.5. Schäden an dem Produkt
Schäden sowie Störungen, welche die Sicherheit gefährden,
müssen sofort und sachgemäß vom dafür ausgebildeten Personal
behoben werden. Das Produkt darf nur in technisch einwand-
freiem Zustand betrieben werden. Während der vereinbarten
Gewährleistungszeit darf die Reparatur des Produktes nur vom
Hersteller und/oder einer autorisierten Servicewerkstatt durchge-
führt werden! Der Hersteller behält sich hier auch das Recht vor,
das beschädigte Produkt durch den Betreiber zur Ansicht ins Werk
liefern zu lassen!
1.8.6. Haftungsausschluss
Für Schäden an dem Produkt wird keine Gewährleistung bzw.
Haftung übernommen, wenn einer bzw. mehrere der folgenden
Punkte zutrifft:
• Auslegung Seitens des Herstellers durch mangelhafte und/
oder falsche Angaben des Betreibers bzw. Auftraggebers
• Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise, der Vorschrif-
ten und der nötigen Anforderungen, die laut deutschem
und/oder lokalem Gesetz und diesem Betriebs- und
Wartungshandbuch gelten
• nichtbestimmungsgemäße Verwendung
• unsachgemäße Lagerung und Transport
• unvorschriftsmäßige Montage/Demontage
• mangelhafte Wartung
• unsachgemäße Reparatur
• mangelhafter Baugrund, bzw. Bauarbeiten
• chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse
• Verschleiß
Die Haftung des Herstellers schließt somit auch jegliche Haftung
für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden aus.
2.
Sicherheit
In diesem Kapitel sind alle generell gültigen Sicherheitshinweise
und technische Anweisungen aufgeführt. Außerdem sind in
jedem weiteren Kapitel spezifische Sicherheitshinweise und
technische Anweisungen vorhanden. Während der verschiedenen
Lebensphasen (Aufstellung, Betrieb, Wartung, Transport, usw.)
des Produktes müssen alle Hinweise und Anweisungen beachtet
und eingehalten werden! Der Betreiber ist dafür verantwortlich,
dass sich das komplette Personal an diese Hinweise und Anwei-
sungen hält.
2.1.
Anweisungen und Sicherheitshinweise
In dieser Anleitung werden Anweisungen und Sicherheitshinweise
für Sach- und Personenschäden verwendet. Um diese für das
Personal eindeutig zu kennzeichnen, werden die Anweisungen und
Sicherheitshinweise wie folgt unterschieden.
2.1.1. Anweisungen
Eine Anweisung wird „fett" dargestellt. Anweisungen beinhal-
ten Text, der auf den vorangegangenen Text oder bestimmte
Kapitelabschnitte verweist oder kurze Anweisungen hervorhebt.
Beispiel:
Beachten Sie, dass Produkte mit Trinkwasser frostsi-
cher gelagert werden müssen!
2.1.2. Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise werden leicht eingerückt und „fett" darge-
stellt. Sie beginnen immer mit einem Signalwort.
Hinweise, die nur auf Sachschäden hinweisen, werden in grauer
Schrift und ohne Sicherheitszeichen angedruckt.
Hinweise, die auf Personenschäden hinweisen, werden schwarz
gedruckt und sind immer mit einem Sicherheitszeichen ver-
bunden. Als Sicherheitszeichen werden Gefahr-, Verbots- oder
Gebotszeichen verwendet.
Beispiel:
Gefahrensymbol: Allgemeine Gefahr
Gefahrensymbol z.B. elektrischer Strom
Symbol für Verbot:, z.B. Kein Zutritt!
Symbol für Gebot, z.B. Körperschutz tragen
Die verwendeten Zeichen für die Sicherheitssymbole entsprechen
den allgemein gültigen Richtlinien und Vorschriften, z. B. DIN,
ANSI.
Jeder Sicherheitshinweis beginnt mit einem der folgenden
Signalwörter:
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