7.16. Periodische Wartung
Die Maschine muss periodisch, jedoch mindestens einmal pro
Jahr von einem Fachtechniker überprüft werden. Diese regel-
mäßige Kontrolle dient zur aufrechterhaltung eines hohen Si-
cherheitsniveaus der installierten Bauteile und der Maschine
selbst.
Verschlissene Bauteile müssen durch ein neues Original- Teil er-
setzt werden.
Die Verwendung der Maschine ist untersagt, wenn auch nur ein
einzelnes Bauteil defekt oder verschlissen ist. Die periodische
Wartung darf nicht vom Bediener vorgenommen werden.
8. aBRÜSTUNG
Elektrische und elektronische Geräte müssen entsprechend
der Europäischen Richtlinie 2002/96/CE und den im Verwen-
dungsland der Maschine bestehenden Vorschriften entsorgt
werden.
Solche Geräte dürfen NICHT zusammen mit dem normalen Haus-
müll entsorgt werden, sondern müssen getrennt gesammelt wer-
den, um eine optimale Wiederverwendung und das Recycling der
Materialien, aus denen sie gebaut sind, zu ermöglichen.
Das Symbol
mit dem durchgekreuzten Abfallkorb ist auf allen Produk-
ten angebracht, um an die Pfl icht zur getrennten Sammlung zu erinnern.
Die genaue Beachtung aller Vorschriften zur Entsorgung von Altgeräten ist ein
Beitrag zum Umweltschutz.
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sl320001846 ed.04 - 03/2010