Beim Verfahren mit oder ohne Last darf die Geschwindigkeit 1 m/s nicht überschreiten.
Verfahren des Haspelfahrwerks
Das Haspelfahrwerk wird durch Ziehen am entsprechenden Handkettenstrang bewegt.
Bedienung der Feststellvorrichtung (optional für Ausführungen mit integriertem
Fahrwerk)
Die Feststellvorrichtung dient ausschließlich dem einfachen Festsetzen des unbelasteten
Fahrwerks (Parkposition z.B. in der Schifffahrt). Durch Ziehen am entsprechenden
Handkettenstrang, so dass sich das Kettenrad im Uhrzeigersinn dreht, werden die
Bremsbacken an den Trägerflansch gepresst. Dabei ist die Kette maximal handfest
anzuziehen. Durch Ziehen am anderen Kettenstrang wird die Feststellvorrichtung wieder
gelöst.
Yale Überlastsicherung (optional)
Die Überlastsicherung ist auf ca. 125% (±15%) der Nennlast eingestellt. Die Einstellung der
Überlastsicherung darf nur durch eine befähigte Person oder einen autorisierten
Servicepartner erfolgen.
Bei Überschreiten der Lastbegrenzung tritt die Überlastsicherung in Funktion und verhindert
ein Anheben der Last, indem das Handkettenrad durchrutscht.
P
, W
& R
RÜFUNG
ARTUNG
EPARATUR
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachwerkstätten, die Original Yale Ersatzteile verwenden,
durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung) hat sich auf
die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des
Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich Beschädigung,
Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf
Verlangen
sind
die
Ergebnisse
der
Prüfungen
und
die
sachgemäße
Reparaturdurchführung nachzuweisen. Ist das Hebezeug (ab 1t Hubgewicht) an oder in einem
Fahrwerk eingebaut und wird mit dem Hebezeug eine gehobene Last in eine oder mehrere
Richtungen bewegt, wird die Anlage als Kran betrachtet und es sind ggf. weitere Prüfungen
durchzuführen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und
Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.
Spätestens nach 3 Jahren muss das Gerät einer Generalüberholung unterzogen werden.
Insbesondere die Maße der Lastkette, des Last- und des Traghakens bedürfen der
Beobachtung.
ACHTUNG: Der Austausch von Bauteilen zieht zwangsläufig eine anschließende
Prüfung durch eine befähigte Person nach sich!
©
2014 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH