Garantie Und Ausschluss Der Garantie; Haftungsbeschränkung; Anwendbare Gesetzte, Rechtsprechung Und Zuständigkeit; Schriftlicher Form - Myray hyperion X5 Manual De Operador

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  • ESPAÑOL, página 264
c. Abtretungs-/Unterlizenz-/Vermietungsverbot. Der Benutzer kann die Software weder abtreten noch mit Unterlizenz
in unentgeltlicher oder entgeltlicher Form zugestehen oder diese durch Vermietung oder durch Leasing oder unter
jeder beliebigen anderen Bezeichnung Dritten gewähren.
Ausgenommen anderweitiger Vereinbarungen kann der Benutzer dritten Personen den Gebrauch weder zu
verkaufsfördernden Werbezwecken noch zu demonstrativen oder didaktischen Zwecken gestatten.
Sollte sich der Benutzer nicht an die vorliegenden Gebrauchsbedingungen der Software halten, versteht sich die
Lizenz somit im Fall einer Nichteinhaltung oder Verletzung der Vorschriften, die im vorliegenden Punkt durch die
Buchstaben a, b, und c gekennzeichnet sind, rechtlich widerrufen. Unter dieser Voraussetzung kann der Urheber
von dem Benutzer fordern, für die Zerstörung aller in seinem Besitz befindlichen Softwarekopien sowie aller
dazugehörigen Bestandteile und Komponenten zu sorgen. Der Urheber ist dazu berechtigt, für die erlittenen
Schäden Schadensersatz zu beanspruchen.

11.1.4. GARANTIE UND AUSSCHLUSS DER GARANTIE

Die Software wird in ihrem richtigen Zustand geliefert. Der Urheber übernimmt und erkennt keinerlei Garantie an für
ursprüngliche oder hinzugekommene Mängel und gibt keinerlei Versprechen hinsichtlich der Qualität und der
einwandfreien Funktionstüchtigkeit der Software ab. Ebenfalls übernimmt und erkennt der Urheber keinerlei Garantie
an bezüglich der Übereinstimmung der Software mit den in der elektronischen oder in der "Online"-Dokumentation
enthaltenen oder mit den in jedem Fall zu Verfügung gestellten Angaben, ausgenommen der Garantie auf den
physischen Träger (USB PEN DRIVE), falls sich dieser als beschädigt oder als unbenutzbar erweisen sollte. Jede
beliebige Garantie ist ebenfalls unter der Voraussetzung ausgeschlossen, dass die Software bei anderen
Softwareanwendungen eingefügt wird oder in jedem Fall einen Teil von anderen Softwarenwendungen darstellt, die
durch Dritte entwickelt wurden. In bezug auf solche Anwendungen erklärt der Urheber außerdem ausdrücklich, dass
er keinerlei Kontroll- oder Beglaubigungsaktivitäten des entsprechenden Betriebs ausgeführt hat bzw. ausführt.
11.1.5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Urheber oder seine Zulieferer sind in keinem Fall für die direkten oder indirekten Schäden (einschließlich der
Schäden aufgrund von Minderung oder fehlendem Ertrag oder Einsparung, Unterbrechung der Geschäftstätigkeit,
Verlust von Informationen oder Daten sowie andere wirtschaftliche Einbußen) verantwortlich, die dem Benutzer oder
Dritten durch den Gebrauch oder durch den fehlenden Gebrauch des Softwareproduktes entstanden sind, auch in dem
Fall, in dem der Urheber auf die Möglichkeit solcher Schäden aufmerksam gemacht wurde. Die vorliegende
Haftbeschränkung lässt sich nicht nur in denjenigen Fällen anwenden, in denen die Software auf solche Weisen
angewendet wird, die nicht mit den Angaben des Urhebers übereinstimmen, sondern auch dann, wenn ein
übereinstimmender Gebrauch zu diesen Angaben vorliegt.
11.1.6. ANWENDBARE GESETZTE, RECHTSPRECHUNG UND ZUSTÄNDIGKEIT
Die Bedingungen der vorliegenden Lizenz unterstehen dem italienischen Recht. In Abweichung von eventuell verschiedenen
Verbundvorschriften der einzelnen Rechtsordnungen oder internationaler Abkommen wird jegliche Streitfrage, die zwischen
den Parteien bezüglich der Auslegung oder der Ausübung desselben auftreten sollte, auf ausschließlichem Wege der
italienischen Gerichtsbarkeit übertragen, deren ausschließliche Zuständigkeit dem Gerichtsstand von Bologna anheimfällt.

11.1.7. SCHRIFTLICHER FORM

Zur Vermeidung der Nichtigkeit muss jede beliebige Änderung in schriftlicher Form erfolgen. Die Parteien kommen
überein, den früheren, gegenwärtigen oder späteren mündlichen Erklärungen keinerlei Rechtsgültigkeit anzuerkennen,
die von wem auch immer zum Ausdruck gebracht wurden und verzichten von nun an darauf, eventuelle mündliche
Vereinbarungen geltend zu machen, die eine Abänderung zu den vorliegenden allgemeinen Bedingungen darstellen
können. Der Urheber behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Bedingungen jederzeit und einseitig zu
modifizieren. Dies wird über die als am zweckmäßigsten erachteten Kommunikationsmittel bekanntgegeben.
11.1.8. ÜBERSETZUNG
Hinsichtlich der Übersetzungen der vorliegenden Lizenz in andere Sprachen versteht es sich, dass die italienische
Version im Fall von Interpretationsgegensätzen zugrundegelegt wird.
11.1.9. KONFORMITÄT DER SOFTWARE MIT DEN EINSCHLÄGIGEN VORSCHRIFTEN
Falls der Autor die Konformität seiner Software mit spezifischen gesetzlichen Vorschriften und Normen erklärt, muss
diese Konformität ab dem Zeitpunkt der Vermarktung des Produkts durch den Autor gewährleistet sein.
Dabei ist offensichtlich, dass gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften kontinuierlichen Anpassungen oder
Änderungen bezüglich ihrer Auslegung unterliegen. Sollte es hierdurch dazu kommen, dass die Software im Besitz
des Nutzers nicht mehr den gültigen gesetzlichen Anforderungen entspricht, so verpflichtet sich der Nutzer hiermit
dazu, sicherzustellen und von Fall zu Fall zu prüfen, ob seine beabsichtigte Nutzung der Software rechtmäßig (bzw.
noch rechtmäßig ist). Er verpflichtet sich gleichermaßen dazu, im Zweifelsfall von der Nutzung der Software Abstand
zu nehmen und den Autor unverzüglich über diesen Umstand zu unterrichten.
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GEBRAUCHSANLEITUNG
DE

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