DEUTSCH
3.5.3 ANTRIEB DES GEBLÄSES
Das Gebläse ist eines der wichtigsten Organe für eine optimale
Saatgutstreuung.
Nach der ersten Verteilungsphase, in der die auszustreuende Sa-
atgutmenge mittels des Dosierers dosiert wird, ist in der zweiten
Phase die Beförderung des Saatguts zu den Säscharenreißern
von großer Bedeutung. Die Beförderung erfolgt durch den vom
Gebläse erzeugten Luftstrom.
MECHANISCHER ANTRIEB DES GEBLÄSE
Die Gebläsemaschine wird von der Zapfwelle des Schleppers angetrie-
ben. Es ist acht zu geben, daß die angegebene Drehzahl eingehalten
wird. Falls die Mindestrotationsdrehzahl nicht erreicht wird, kann eine
Ungenauigkeit der Maschine beim Verteilen und bei großen Saatmengen
eine Verstopfung der Körnerleitungen selbst vorkommen.
Es ist nicht zugelassen, eine Maschine mit einem Antrieb von 540
Umdrehungen mit einer Zapfwelle zu 1000 Umdrehungen und einer
entsprechend niedrigen Motordrehzahl zu fahren. Es besteht die
Gefahr, daß die Gebläsemaschine bricht. Während des Verteilens
soll die Drehzahl der Zapfwelle nicht erheblich gesunken werden.
Der Luftdurchsatz kann auf der Basis des spezifi schen Saatgu-
tgewichts durch Drehen der Drosselklappe eingestellt werden
(Abb. 60):
A) Normales Saatgut;
Z) Feines Saatgut.
In der Streuungstabelle dieser Sämaschine sind die Bezüge A und
Z für den verwendeten Saatguttyp enthalten.
fi g. 60
A-
Schnellkupplung d.
Druckölzuleitung;
B-
Dreiwege-
Druck-
regelventil;
C-
Manometer;
D-
Hydromotor;
E-
Sicherheitsventil;
F-
Schnellkupplung d.
Rücklaufl eitung;
G- Kühltank
(Zubehôr).
Am Schlepper
fi g. 61
110 - DE
GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
D
E
C
B
A
F
HYDRAULISCHER ANTRIEB DES GEBLÄSES
Sicherheit
Das Gerät ist ausschließlich für die hier beschriebene Ver-
wendung vorgesehen. Jeder sonstige, von den Angaben
dieser Betriebsanleitung abweichende Gebrauch kann die
Maschine beschädigen und stellt eine erhebliche Gefahr für
den Maschinenbediener dar.
Die richtige Betriebsweise des Geräts hängt vom korrekten Ge-
brauch und der regelmässigen Wartung ab.
Das hier beschriebenen Anleitungen müssen daher zur Verhütung
jeder Art von Störung, die den richtigen Betrieb und die Leben-
sdauer der Maschine beeinschränken kännte, absolut beachtet
werden. Bei Nicht-Beachtung dieser Bestimmungen und im
Fall von Nachlässigkeit lehnt der Hersteller jegliche Haftung
ab. Der Hersteller steht auf jeden Fall für sofortige und sorgfältige
technische Beihilfe und für alles, was zum Erreichen der besten
Betriebsweise und Höchstleistung des Geräts beitragen kann kann,
zur vollen Verfügung.
Der hydraulische Gebläseantrieb darf ausschließlich von Personen,
die das Gerät und die damit verbundenen Gefahren einwandfrei
kennen, gebraucht, gewartet und repariert werden. Es ist stets
sicherzustellen, daß die Schnellkuppeldreiecke vorschriftsgemäß
eingerastet sind, da andernfalls die Hydraulik beschädigt werden
kann. Hydraulikkupplungen müssen vor dem Trennen immer erst
drucklos gesetzt werden.
Mit hohem Druck austretendes Hydrauliköl kann unter die Haut
dringen und schwere Verletzungen bzw. Infektionen verursachen.
Im Verletzungsfall unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Aus diesem
Grund ist die Installation von hydraulischen Komponenten in der
Schlepperkabine untersagt.
Alle Komponenten der Hydraulikanlage müssen gewissenhaft
angebracht werden, um Beschädigungen bei Betrieb des Geräts
zu vermeiden.
Zum Betrieb des Geräts erforderliche Ausstattung des Schlep-
pers:
- Ausreichende Anzahl Steuergeräte für alle hydraulisch an-
getriebenen bzw. gesteuerten Geräte. Die Ölversorgung des
Gebläseantriebs muß hierbei maximale Priorität haben.
- Ölstrom des Schleppers: Der Antrieb des Gebläses benötigt
circa 32 Liter/Minute bei einem Höchstdruck von 150 bar.
- Für einen sachgemäßen Antrieb des Gebläses und eine ausrei-
chende Kühlung des Öls wird empfohlen, einen Kreislauf für eine
Ölmenge von 55 - 60 Litern vorzusehen.
- Ölkühlung: Falls der Schlepper nicht mit einem Ölkühler au-
sgerüstet ist, muß man:
a) Einen Ölkühler installieren.
b) Die Ölmenge durch einen zusätzlichen Ölvorratsbehälter
erhöhen (Verhältnis 1:2 zwischen Pumpenfördermenge /Minute
und Ölreserve).
- Der Ölrücklauf muß mit Niederdruck max. 10 bar erfolgen.
G
- Schlepper: Es ist zu prüfen, ob der Schlepper die oben genan-
nten Voraussetzungen erfüllt. Falls erforderlich, den Schlepper
vom Fachbetrieb entsprechend nachrüsten lassen.
- Ölversorgung: Die Angaben der Übersichtszeichnung in Abb.
61 beachten. Die öldynamischen Schläuche unter Befolgen der
an jedem Schlauch angebrachten Anleitungen korrekt an den
Verteilern des Schleppers anschließen.
ACHTUNG
cod. G19503231