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GASPARDO VITIGREEN Empleo Y Mantenimiento página 42

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DEUTSCH
2.0 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-
BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
G EFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Durchführung
der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und Todesgefahr
oder Langzeitrisikos für die Gesundheit entstehen.
ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und
Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit entstehen
können.
VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden entste-
hen können.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an
die Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfi rma. Die
Herstellerfi rma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmun-
gen nicht beachtet werden.
Allgemeine Vorschriften
1) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt
und an der Sämaschine angebracht sind.
2) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den Hinwei-
sen geben in knapper Form Anweisungen zur Vermeidung von
Unfällen.
3) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und Unfal-
lverhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
4) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
5) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei abgestel-
ltem Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt werden.
6) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der
Maschine zu befördern.
7) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekuppelter
Maschine von Personal ohne Führerschein, von unerfahrenem
Personal oder von Personal, das sich nicht in einwandfreiem
Gesundheitszustand befi ndet, führen zu lassen.
8) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf
ihre Unversehrtheit prüfen.
9) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen, daß
sich im Wirkungskreis derselben keine Personen, insbeson-
dere Kinder und Haustiere aufhalten und daß man über eine
optimale Sicht verfügt.
10) Geeignete Arbeitskleidung tragen. Flatternde Kleidungsstücke
sind absolut zu vermeiden, da sich diese in den sich drehenden
und bewegenden Teilen der Maschine verfangen können.
11) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen
und deren Funktionen vertraut zu machen.
12) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle Schut-
zvorrichtungen vollständig, angebracht und in Sicherheitspo-
sition sind.
13) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten, die
in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
14) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und
ohne Behälterabdeckungen ist streng verboten.
15) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die Hubvorrichtung
angekuppelte Gerät absenken, den Motor abstellen, die Fest-
stellbremse ziehen und den Zündschlüssel aus der Steuertafel
ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand den Chemikalien
nähern kann.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
16) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb
ist.
17) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die Stützfüsse
unter der Sämaschine entfernt wurden, die richtige Monta-
ge und Einstellung der Sämaschine prüfen; den perfekten
Maschinenzustand kontrollieren und sicherstellen, daß die
Verschleißteile sich in gutem Zustand befi nden.
18) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-An-
schluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die Sperrposition
zu bringen und es sind die Stützfüsse abzusenken.
19) Immer bei guter Sicht arbeiten.
20) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung
von erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetem
Fachpersonal durchzuführen.
Schlepperanschluß
21) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normen
entsprechenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einen
Schlepper mit geeigneter Zugkraft und Konfi guration ankup-
peln.
22) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit dem
Anschluß der Hubvorrichtung übereinstimmen.
23) Vorsicht beim Arbeiten im Bereich der Hebearme. Dieser
Bereich ist eine Gefahrenzone.
24) Beim Ein- und Auskuppeln der Maschine ist größte Aufmer-
ksamkeit geboten.
25) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper und den
Anschluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussen zu
betätigen (Abb. 5).
26) Es ist strengstens verboten, bei laufendem Motor und Gerät
zu treten (Abb. 5), ohne zuvor die Feststellbremse gezogen
und einen Bremskeil unter die Räder gelegt zu haben.
27) Der Anschluss einer Zusatzausrüstung am Schlepper führt
zur Verlagerung der Achslasten. Am Schlepper ist daher
Frontballast anzubringen, um das Gewicht auf den Achsen
auszugleichen. Die Übereinstimmung der Schlepperleistung
mit dem Gewicht, das die Sämaschine auf die Dreipunkte-
Kupplung überträgt, prüfen (siehe Kap. 3.2). Im Zweifelsfall
den Hersteller des Schleppers zu Rat ziehen.
28) Das zulässige Achshöchstgewicht, das bewegbare Gesam-
tgewicht sowie die Transport- und Straßenverkehrsordnung
beachten.
fi g. 5
cod. 19502450

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