4) Die Landwirtschaftsmaschine anheben, bis beide Teile sowohl
hinsichtlich auch längs der Gleitschienen des Dreiecks perfekt
übereinstimmen.
5) Die Kupplung mit den beigestellten Schrauben M12x80 blo-
ckieren (B Abb. 10).
6) Den Saatgutaustragbalken auf das Gerät montieren (C Fig. 11).
Wenn das VITIGREEN 1300 installiert ist, muss die Stange (C)
angepasst werden, indem sie an den Markierungen zurecht-
geschnitten wird (Abb. 11).
7) Die Kardanwelle (Abb. 12) an das Getriebe der hinteren Kreise-
leggenrolle ankuppeln und mit dem beigestellten Sicherheitsstift
blockieren. Die Saatguttabelle für die korrekte Anschlussposi-
tion (U1 - U2) nachschlagen
8) Die Stützbeine wieder abnehmen (Abb. 13).
9) Das Hubwerk wieder absenken und die so miteinander verbun-
denen Maschinen in Arbeitsposition bringen.
3.1.4 ABKUPPELN SÄMASCHINE-AUSRÜSTUNG
GEFAHR! Bei der Ausführung dieser Arbeit sehr vorsichtig
sein und die Anleitungen befolgen.
1) Bei gehobener Maschine die Standfüsse einsetzen.
2) Die Kardanwelle vom Getriebe (U1-U2, Abb. 12) abziehen und
dann die Streustange von der Kreiselegge abbauen.
3) Die Befestigungsschrauben (B, Abb. 10) vom Schnellanschluss
entfernen.
4) Die Ausrüstung langsam absenken.
5) Erst nachdem die Ausrüstung vollständig abgekuppelt wurde,
darf man sich von derselben entfernen.
3.2 STABILITÄT VON SÄMASCHINE-SCHLEPPER BEIM
TRANSPORT
Wenn eine Sämaschine an den Schlepper angekuppelt wird, und
somit gemäß Straßenverkehrsordnung zu einem Teil des Schleppers
wird, kann die Stabilität der Einheit Schlepper-Sämaschine schwanken
und zu Schwierigkeiten beim Fahren oder bei der Arbeit führen (Au-
fbäumen oder Schleudern des Schleppers). Das Gleichgewicht kann
wiederhergestellt werden, indem das Vorderteil des Schleppers mit
Ballast versehen wird, um das auf die beiden Achsen des Schleppers
einwirkende Gewicht ausreichend gleichmäßig zu verteilen. Für die
Arbeit unter sicheren Bedingungen sind die Vorschriften der Straßen-
verkehrsordnung zu beachten, die vorschreiben, dass mindestens 20%
des alleinigen Schleppergewichtes auf der Vorderachse lasten muss
und dass das auf den Armen des Hubwerks lastende Gewicht nicht
über 30% des Schleppergewichts liegen darf. Diese Betrachtungen
sind in den nachstehenden Formeln zusammengefasst:
Z > (M x s)-(0.2 x T x i)
Das Ballastgewicht, das gemäß der Formel erforderlich ist, ist als
Mindestballast für die Teilnahme am Straßenverkehr anzusehen.
Wenn es aus Leistungsgründen des Schleppers oder zwecks besse-
rer Trimmlage der Sämaschine bei der Arbeit erforderlich sein sollte,
das Ballastgewicht zu erhöhen, ist das Schlepperhandbuch bezüglich
des maximalen Ballastgewichtes zu konsultieren. Falls die Formel
zur Berechnung des Ballastes zu einem negativen Ergebnis führt,
ist kein zusätzliches Gewicht anzubringen. Auf jeden Fall ist es unter
Beachtung der Grenzwerte des Schleppers möglich, eine geeignete
Anzahl von Gewichten anzubringen, um eine bessere Stabilität beim
Fahren zu gewährleisten. Die Symbole haben folgende Bedeutung:
(zur Bezugnahme siehe Abb. 14).
cod. 19502450
GEBRAUCH UND WARTUNG
(d+i)
fi g. 11
Z
T
0,2 T
d
i
fi g. 14
DEUTSCH
C
U1
U2
fi g. 12
fi g. 13
800 mm
M
S
45