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Nussbaum SMART LIFT 2.30 SL Manual Del Usuario página 46

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Germany
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Sicherheitsbestimmungen
Beim Umgang mit Hebebühnen sind die gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften nach BGG945: Prüfung
von Hebebühnen; BGR500 Betreiben von Hebebühnen;
(VBG14) einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird besonders
hingewiesen:
• Die max. Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht über-
schritten werden. Siehe hierzu die Angaben auf dem
Typenschild.
• Beim Betrieb der Hebebühne ist die Bedienungsanlei-
tung stets zu befolgen.
• Die Hebebühne muss vor dem Auffahren des Fahrzeugs
vollständig abgesenkt sein und darf nur in der vorgese-
hener Richtung erfolgen.
• Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit oder
mit Sonderausstattungen ist vor dem Positionieren der
Tragarme und anheben des Fahrzeugs vorher zu prüfen
ob Beschädigungen auftreten können.
• Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen
dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der He-
bebühne unterwiesen sind und ihre Beschäftigung hier-
zu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem
Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. (Auszug aus
BGR500) (siehe Übergabeprotokoll).
• Der korrekte Sitz der Tragteller unter dem Fahrzeug
ist, nach dem das Fahrzeug etwas angehoben wurde,
nochmals zu überprüfen.
• Nach jedem Absetzen des Fahrzeugs sind die Positi-
onen der Tragarme unter den Aufnahmepunkten noch-
mals zu kontrollieren und ggf. zu justieren.
• Bei Demontage schwerer Teile ist die eventuelle Schwer-
punktverlagerung zu berücksichtigen. Das Fahrzeug ist
entsprechend mit geeigneten Mitteln (z.B. Zurrgurte,
Traverse, etc.) gegen Absturz immer abzusichern.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen sich keine
Personen im Arbeitsbereich der Hebebühne aufhalten.
• Die Personenbeförderung mit der Hebebühne ist verbo-
ten.
• Das Hochklettern an der Hebebühne und am angeho-
benen Fahrzeug ist verboten.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach In-
standsetzungen an tragenden Teilen muss die Hebebüh-
ne von einem Sachverständigen geprüft werden.
• Fahrzeuge dürfen nur an den vom Fahrzeughersteller
freigegebenen Aufnahmepunkten aufgenommen wer-
den.
• Der gesamte Hub- und Senkvorgang ist stets zu beo-
bachten.
• Die Aufstellung der serienmäßigen Hebebühne in ex-
plosionsgefährdeten Betriebsstätten und feuchten Räu-
men (z.B Waschhallen) ist verboten.
• An der Hebebühne dürfen erst Eingriffe vorgenommen
werden, wenn der Hauptschalter ausgeschaltet und ab-
geschlossen ist.
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i
Keine Magnete an die Bediensäule bzw.
in der Nähe des Bedienelementes hän-
gen, ansonsten kann es zu Störungen
der Elektronik und zum Ungleichlauf der
Hebebühne führen.
Die an der Hebebühne angebrachten Aufkle-
!
ber wie Warnhinweise, Tragfähigkeitsauf-
kleber, Typenschild und sonstige Hinweise
dürfen nicht mit aggressiven Flüssigkeiten
oder Lösungsmitteln (Verdünner, Aceton,
Nitroverdünnung, Bremsenreiniger, Brems-
flüssigkeit usw.), Säuren, Laugen oder son-
stigen Stoffen in Berührung kommen, da
sonst die Gefahr besteht, dass sich die Be-
schriftung auflöst und die Hinweise nicht
mehr lesbar sind.
5
Bedienungsanleitung
Während der Handhabung der
Hebebühne sind die Sicherheits-
bestimmungen unbedingt einzu-
halten. Lesen Sie vor der ersten
Bedienung sorgfältig die Sicher-
heitsbestimmungen in Kapitel 4!
5.1 Positionierung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bildern in die
Hebebühne einfahren bzw. auf den Tragarmen aufneh-
men (Bild A und B).
Bevorzugte Aufnahmesituation
Bild. A) Die Hubsäule muss sich zwischen Lenkrad und den Scharnieren
der Autotür befinden
OPI_SMART LIFT 2.30 SL-2.35 SL-2.40 SL_V4.4_DE-EN-FR-ES-IT

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