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Nussbaum SMART LIFT 2.30 SL Manual Del Usuario página 7

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DEUTSCH
Einleitung
Nussbaum Produkte sind ein Ergebnis langjähriger Erfah-
rung. Der hohe Qualitätsanspruch und das überlegene
Konzept garantieren Ihnen Zuverlässigkeit, eine lange Le-
bensdauer und den wirtschaftlichen Betrieb. Um unnötige
Schäden und Gefahren zu vermeiden, sollten Sie diese
Betriebsanleitung aufmerksam durchlesen und den Inhalt
stets beachten.
Eine andere oder über den beschriebenen
!
Zweck hinaus gehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
Die Firma Nussbaum haftet nicht für daraus
!
entstehende Schäden. Das Risiko dafür trägt
allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch:
• das Beachten aller Hinweise aus dieser Betriebsanlei-
tung und
• die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten
und der vorgeschriebenen Prüfungen
• die Betriebsanleitung ist von allen Personen zu beach-
ten, die an der Anlage arbeiten. Dies gilt insbesondere
für das Kapitel 4 „Sicherheitsbestimmungen"
• zusätzlich zu den Sicherheitshinweisen der Betriebsan-
leitung sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und
Vorschriften zu beachten
• die ordnungsgemäße Handhabung der Anlage
Verpflichtung des Betreibers:
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Anla-
ge arbeiten zu lassen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften über die Arbeitssi-
cherheit und der Unfallverhütung vertraut und im Um-
gang mit der Anlage eingewiesen sind.
• das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser
Betriebsanleitung gelesen, verstanden und dies durch
ihre Unterschrift bestätigt haben.
Gefahren im Umgang mit der Anlage:
Die Nussbaum Produkte sind nach dem Stand der Technik
und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln kon-
zipiert und gebaut. Dennoch können bei unsachgemäßer
Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers
entstehen oder Sachwerte beschädigt werden.
Die Anlage darf nur betrieben werden
• für die bestimmungsgemäße Verwendung.
• wenn sie sich in sicherheitstechnisch einwandfreien Zu-
stand befindet.
Organisatorische Maßnahmen
• Die Bedienungsanleitung ist ständig am Einsatzort der
Anlage griffbereit aufzubewahren.
OPI_SMART LIFT 2.30 SL-2.35 SL-2.40 SL_V4.4_DE-EN-FR-ES-IT
Originalbetriebsanleitung
• Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige
gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten
und anzuweisen.
• Das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des
Personals ist zumindest gelegentlich unter Beachtung
der Betriebsanleitung zu kontrollieren!
• Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert,
persönliche Schutzausrüstungen benutzen.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Anlage
in lesbarem Zustand halten!
• Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten tech-
nischen Anforderungen entsprechen. Dies ist nur bei
Originalteilen gewährleistet.
• Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung ange-
gebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspekti-
onen einhalten.
Instandhaltungstätigkeiten, Störungsbeseiti-
gung
In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, War-
tungs- und Inspektionstätigkeiten und –termine einschließ-
lich Angaben zum Austausch von Teile/Teilausrüstungen
einhalten! Diese Tätigkeiten dürfen nur durch Sachkundi-
ge, die an einer speziellen Werksschulung teilgenommen
haben, durchgeführt werden.
Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere „Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen".
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen
sind:
• Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage.
• Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnahme, Bedienen
und Warten der Anlage.
• Betreiben der Anlage bei defekten Sicherheitseinrich-
tungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder
nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrich-
tungen.
• Das nicht Beachten der Hinweise in der Betriebsanlei-
tung bezüglich Transport, Lagerung, Montage, Inbe-
triebnahme, Betrieb, Wartung und Rüsten der Anlage.
• Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Anlage.
• Eigenmächtiges Verändern der Anlage (z. B. Antriebs-
verhältnisse: Leistung, Drehzahl etc.)
• Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
• Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkungen und hö-
here Gewalt.
Demontage, Außerbetriebnahme und Entsor-
gung
Die Demontage der Hebebühne sollte durch einen Sachkun-
digen erfolgen. Eventuell vorhandene Flüssigkeiten (z. B.
Hydrauliköle) sind abzulassen und getrennt zu entsorgen.
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