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Sicherheitshinweise
Lesen Sie die Gebrauchsanleitung, bevor Sie die Sicherheitstraverse benutzen.
Herstelljahr ist auf dem Typenschild der Sicherheitstraverse angegeben.
Die Prüfliste ist vor der ersten Benutzung auszufüllen und dann regelmäßig zu führen.
Diese Gebrauchsanleitung ist griffbereit in der Nähe der Sicherheitstraverse aufzubewahren.
Die Sicherheitstraverse darf nur von Personen verwendet werden die gesundheitlich geeignet, in ihrer sicheren Benutzung
unterwiesen und die entsprechenden Kenntnisse haben.
Es muss ein Plan für Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, um bei evtl. Abstürzen oder sonstigen Unfällen die verunglückte
Person schnellstmöglich retten zu können.
Die Sicherheitstraverse darf von maximal 2 Personen gleichzeitig als Anschlagpunkt benutzt werden. Die lichte Türbreite darf
hierbei 900 mm nicht überschreiten. Für die Benutzung durch eine Person darf die lichte Türbreite 1100 mm nicht überschreiten.
Die Sicherheitstraverse darf nicht zum Heben von Lasten verwendet werden.
Die Sicherheitstraverse darf nur in Türöffnungen in beiderseits tragendem Mauerwerk (mindestens 13 kN) verwendet werden.
Die Sicherheitstraverse darf nur in Verbindung mit einem Auffangsystem der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (EN 363)
bzw. einem Halte-und Rückhaltesystem der persönlichen Schutzausrüstung (EN 358) eingesetzt werden. Das Auffangsystem muss einen
Fall dämpfenden Bestandteil der die maximale Kraft auf höchstens 6 kN begrenzt z.B. Falldämpfer nach EN 355 und einen Auffanggurt nach
EN 361 enthalten.
Die Gebrauchsanleitungen der mit verwendeten Produkte sind zu beachten!
Dies gilt insbesondere für die erforderliche lichte Höhe unterhalb des Benutzers (Abstand a auf Seite 33 Abb. 1),
die zulässige Beanspruchung z. B. der Verbindungsmittel durch scharfe Kanten oder die maximale Benutzungslänge in einem
Rückhaltesystem.
Vorsicht! Bei falscher Benutzung können Gefahren auftreten!
Die Sicherheitstraverse sollte jedem Benutzer persönlich zur Verfügung gestellt werden. Vor jedem Einsatz ist diese auf
Beschädigungen zu überprüfen. Bei Zweifeln hinsichtlich des sicheren Zustands der Sicherheitstraverse ist diese sofort der
Benutzung zu entziehen. Außerdem ist sie nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihren einwandfreien
Zustand von einem Sachkundigen zu überprüfen.
Auf der Sicherheitstraverse sollte gekennzeichnet werden, wann die nächste Überprüfung erfolgen muss ( z. B. mit handelsüblicher
Plakette).
Veränderungen oder Ergänzungen sowie beschädigte oder durch einen Sturz
beanspruchte Sicherheitstraversen dürfen erst nach Überprüfung und Instandsetzung durch den Hersteller wieder verwendet werden.
Die Sicherheitstraverse ist in trockenen Räumen aufzubewahren. Grober Schmutz ist regelmäßig mit warmer Seifenlauge zu
entfernen. Den Kontakt mit Chemikalien, Ölen, Lösungsmitteln und anderen aggressiven Stoffen unbedingt vermeiden.
Drehbare und verschiebbare Teile sind gängig zu halten.
Die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung muss sichergestellt sein.
Schäden während des Transportes durch geeignete Behälter vermeiden!
Bei Wiederverkauf in ein anderes Land unbedingt Gebrauchsanleitung in der jeweiligen Landessprache mitliefern.
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