Allgemeine Sicherheitshinweise Und Schutzmaßnahmen; Hinweise Zum Sicherstellen Der Schutzfunktion Von; Le 20 Und Le 20-Muting - SICK LE20 Instrucciones De Operación

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  • ESPAÑOL, página 114
Betriebsanleitung
LE 20
8 008 685/Q913/2007-05-21
Zur Sicherheit
2.3
Allgemeine Sicherheitshinweise und
Schutzmaßnahmen
Die LE20 erfüllt gemäß der Fachgrundnorm Störaussendung die
Voraussetzungen der Klasse A (Industrieanwendung); die LE20 ist
deswegen nur für den Einsatz im industriellen Umfeld geeignet.
Die folgenden Abschnitte sind zu beachten, um die bestimmungs-
gemäße Verwendung der Geräte sicherzustellen:
2 . 3 . 1

Hinweise zum Sicherstellen der Schutzfunktion von

LE 20 und LE 20- Muting
Die Schutzfunktion ist nur dann gegeben, wenn folgende Vorausset-
zungen erfüllt sind:
1. Die Taster für Reset und Override, die zum Aufheben der Wieder-
anlaufsperre an die LE 20 angeschlossen werden, müssen so
angeordnet sein, dass sie nicht aus dem Gefahrbereich heraus
betätigt werden können.
2. Der gesamte Gefahrbereich muss vom Reset-Taster und Override-
Taster aus einsehbar sein.
3. Die externe Spannungsversorgung des Gerätes muss gemäß
EN 60204 einen kurzzeitigen Netzausfall von 20 ms überbrücken.
Geeignete Netzteile sind von S ICK als Zubehör erhältlich (Sie-
mens Baureihe 6 EP 1).
4. Der Funktionstest vor der Erstinbetriebnahme dient dazu, die in
den nationalen/internationalen Vorschriften, insbesondere der
Maschinen- oder Arbeitsmittelbenutzerrichtlinie, geforderten
Sicherheitsanforderungen zu bestätigen (EG- Konformitätser-
klärung).
5. Die Lichtschranken sind so anzubringen, dass bei Unterbrechung
mindestens eines Lichtstrahls die Gefahrstelle erst dann erreicht
wird, wenn der gefährliche Zustand aufgehoben ist. Voraussetzung
hierfür ist, dass die erforderlichen Sicherheitsabstände gemäss
EN 999 eingehalten werden.
6. Die OSSD-Ausgänge der LE 20 müssen an zwangsgeführte Relais
angeschlossen werden.
7. Das Verschieben oder Verstellen der Schutzeinrichtung ist
ausschließlich sachkundigen und geschulten Personen vorbehal-
ten.
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D
Kapitel 2
7

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