Sicherheitsvorschriften - SICK LE20 Instrucciones De Operación

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  • ESPAÑOL, página 114
Kapitel 2
6
© SICK AG • Industrial Safety Systems • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Zur Sicherheit
Bei jeder anderen Verwendung sowie bei Veränderungen am Gerät,
auch im Rahmen von Montage und Installation, verfällt jeglicher
Gewährleistungsanspruch gegenüber der SICK AG.
2.2

Sicherheitsvorschriften

Für die Verwendung und die Installation der Sicherheits-Auswerte-
einheit LE 20 sowie für die Inbetriebnahme und wiederkehrende
technische Überprüfungen gelten die nationalen und internationalen
Rechtsvorschriften, insbesondere
die Maschinenrichtlinie 98/37 EWG,
die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655 EWG,
die Sicherheitsvorschriften sowie
die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln.
Hersteller und Benutzer der Maschine, an der unsere Schutzein-
richtungen verwendet werden, sind dafür verantwortlich, alle gelten-
den Sicherheitsvorschriften und -regeln mit der für sie zuständigen
Behörde in eigener Verantwortung abzustimmen und einzuhalten.
Darüber hinaus sind unsere Hinweise, insbesondere Prüfvor-
schriften (siehe Kapitel 6 Inbetriebnahme) dieser Betriebsanleitung
(wie z. B. zum Einsatz, Anbau, zur Installation oder Einbindung in
die Maschinensteuerung) unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Prüfungen sind von Sachkundigen bzw. von eigens hierzu
befugten und beauftragten Personen durchzuführen und in jeder-
zeit nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
Unsere Betriebsanleitung ist dem Arbeitnehmer (Bediener) der
Maschine, an der unsere Schutzeinrichtung verwendet wird, zur
Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist durch Sachkundige
einzuweisen. Die Betriebsanleitung ist zur späteren Verwendung
aufzubewahren.
Betriebsanleitung
Sicherheits-Auswerteeinheit LE 20
8 008 685/Q913/2007-05-21

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