Reparaturen (Instandsetzung); Ersatzteile; Schutzeinrichtungen / Sicherheitsbauteile; Mechanische Schutzeinrichtungen - Hettich BlueMax Mini Modular Instrucciones De Servicio

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  • ESPAÑOL, página 278

21. Reparaturen (Instandsetzung)

Jede Reparatur an den mechanischen Bauteilen der
Maschine erfordert in hohem Maße Sachkenntnisse und
Erfahrungen.
Lassen Sie eine eventuell notwendige Reparatur möglichst
von Paul Hettich GmbH & Co. KG ausführen.
Hinweis!
Änderungen und An- / Umbauten an der Maschine
sind unzulässig, wenn diese die Funktion oder die
aktive /passive Sicherheit der Maschine beeinflussen.
Führen Sie Reparaturen an der Maschine nur durch, wenn
Sie über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und
befolgen Sie die Hinweise in dieser Betriebsanleitung.
Stellen Sie immer den sicherheitsgerechten, werkseitigen
Originalzustand wieder her.
Setzen Sie bei allen Arbeiten nur einwandfreie Werkzeuge
sicherheitsgerecht und nach den üblichen technischen
Regeln ein.

22. Ersatzteile

Ersatzteile, Ausrüstungsgegenstände oder Austauschstoffe,
die nicht von Firma Paul Hettich GmbH & Co. KG geprüft
und freigegeben sind, können die aktive und passive
Sicherheit der Maschine gefährden. Ersatzteile dürfen nur
von qualifizierten Personen und von Fachkräften der Firma
Paul Hettich GmbH & Co. KG montiert werden.
Gefahr!
Abgenutzte und beschädigte Bauteile beeinträchtigen
die Sicherheit und sind sofort auszutauschen.
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile. Bei fremdbezogenen
Teilen ist nicht gewährleistet, dass diese beanspruchungs-
und sicherheitsgerecht sind. Infolge unzutreffender
Spezifikation, unzureichender Qualität, falscher
Zuordnung usw. kann erhöhte Unfallgefahr gegeben sein.
Ein eventuelles Risiko mit fremdbezogenen Teilen oder
Ausrüstungsgegenständen trägt allein der Betreiber.

23. Schutzeinrichtungen / Sicherheitsbauteile

Nehmen Sie die Maschine nur mit einwandfrei
funktionierenden Schutzeinrichtungen bzw.
Sicherheitsbauteilen in Betrieb.
Warnung!
Demontage, Ausschaltung oder Überbrückung von
Sicherheitseinrichtungen sowie Änderungen an diesen
Einrichtungen sind ausdrücklich untersagt. Für die
Folgen haftet allein der Betreiber.

Mechanische Schutzeinrichtungen

• Alle Schutzeinrichtungen sind gegen eine Berührung
bewegter oder rotierender Maschinenelemente zu sichern.
• Die Maschine bzw. der Gefahrenbereich ist gegen Zutritt
bei laufender Maschine durch einen Sicherheitszaun als
trennende Schutzeinrichtung gesichert.

24. Haupt-Stromversorgung

Der Stecker für die Haupt-Stromversorgung dient
zur Trennung der Maschine von der elektrischen
Energieversorgung.
Bevor Sie die Stromversorgung trennen, z. B. für eine
Stillsetzung der Maschine:
• fahren Sie die Maschine frei (leer), d. h. alle Bauteile
müssen die Maschine verlassen haben,
• schalten Sie die Maschine aus,
• warten Sie, bis die Maschine zum Stillstand gekommen ist
und schalten Sie den Hauptschalter aus.

25. Pneumatische Sicherheitseinrichtungen

An der Wartungseinheit befindet sich eine Kupplung. Diese
ist bei allen Arbeiten an der Maschine abzuziehen und die
Maschine somit drucklos zu machen.
26. Ergänzende Sicherheitseinrichtungen
Weitere Sicherheitseinrichtungen sind in
Eigenverantwortung des Betreibers nach den örtlichen
Verhältnissen, innerbetrieblichen Vorschriften oder den
Auflagen örtlicher Aufsichtsbehörden zu installieren.
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes
ausgesagt und im Aufstellungsplan nichts anderes
dargestellt ist, gehören u.a. die im Folgenden genannten
Sicherheitseinrichtungen nicht zum Lieferumfang von
Paul Hettich GmbH & Co. KG.
• Schutzeinrichtungen auch bei evtl. Emissionen der
Maschine, für unmittelbar benachbarte Arbeitsplätze oder
Verkehrswege.
• Anfahrschutz für die Maschine oder den Bedienungsplatz
als Schutzeinrichtung gegen eine Beschädigung durch
Flurförderzeuge.
• Farbmarkierungen gemäß UVV u.a. auf dem Fußboden
zur Sicherheitskennzeichnung von Arbeitsbereichen,
Verkehrswegen usw.

27. Entsorgung und Umweltschutz

Jede Entsorgung hat vorschriftsmäßig und unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu
erfolgen!
Zur Entsorgung – in Eigenverantwortung des Betreibers –
können bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
(Wartung und Reparatur) folgende Abfallstoffe anfallen:
• Schmierstoffe, Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial,
• Abfälle aller Art, auch abgenutzte Bauteile der Maschine
sowie Werkzeuge
Flüssige Abfälle sind als grundwassergefährdende Stoffe in
geschlossenen, zugelassenen Behältern zu sammeln und für
eine ordnungsgemäße Entsorgung bereitzustellen.
Binden Sie sofort verschüttete Flüssigkeiten.
Gebrauchte Hilfsstoffe (z. B. Altöle) niemals im Erdreich oder
der Kanalisation versickern lassen.
Berücksichtigen Sie bei jeder Entsorgung innerbetriebliche,
örtliche oder regionale Bestimmungen.
Bei einer Entsorgung der Maschine (Demontage oder
Verschrottung) sind alle Bauteile entsprechend ihren
Materialgruppen bevorzugt einer Wiederverwendung
(Recycling) zuzuführen.
Nach vollständiger Entleerung und Reinigung von
Schmierstoffsystemen (Getrieben u. ä.), können bei der
abschließenden Demontage folgende Materialgruppen
anfallen:
Metalle: Stahl, Aluminium (Maschinenbau-Werkstoffe),
Kunststoffe: PVC (Schläuche),
Elastomere: Kabelummantelungen, Dichtungen, elektrische
Geräte / Betriebsmittel.
Demontierte Bauteile sind entsprechend ihrer
Materialgruppe getrennt zu sammeln, nicht recycelfähige
Reste sind zu entsorgen.
Beachten Sie zur Entsorgung von Antrieben und
Ausrüstungsgegenständen die Elektronikschrott-Verordnung.
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