Sicherheits Und Unfallverhütungsvorschriften - GASPARDO MTE Empleo Y Mantenimiento

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DEUTSCH
2.0 SICHERHEITS UND UNFALLVERHÜTUNG-
SVOR SCHRIFTEN
Das Gefahrsignal in diesem Hand-buch beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
• GEFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und
Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit entste-
hen.
• ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und
Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit entstehen
können.
• VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden
entstehen können.
Zur Vervollständigung der einzelnen Gefahrenstufen werden
nachstehend einige Situationen und spezifi sche Defi nitionen be-
schrieben, die einen direkten Einfl uß auf Maschine oder Personen
ausüben können.
• GEFAHRENBEREICH: Jeder Bereich innerhalb bzw. in der Nähe
der Maschine, wo die Anwesenheit einer Person eine Gefahr für
deren Sicherheit und Gesundheit bedeutet.
• GEFÄHRDETE PERSON: Jede Person, die sich vollkommen
oder teilweise innerhalb eines Gefahrenbereichs befi nde.
• BEDIENUNGSPERSONAL: Die Person oder die Personen, die
mit der Installation, dem Betrieb, der Einstellung, der Wartung,
der Reinigung, der Reparatur und dem Transport der Maschine
beauftragt sind.
• KONSUMENT: Der Konsument ist jene Person, Behörde oder
Firma, die die Maschine gekauft oder gemietet hat und vorhat,
diese für den vorgesehenen Zweck zu nützen.
• FACHPERSONAL: Als Fachpersonal werden jene Personen
verstanden, die über eine, zur Reparatur und Wartung der
Maschine nötige, berufl iche Ausbildung verfügen und daher
imstande sind, bei Eingriffen an der Maschine die mit diesen
Tätigkeiten einhergehenden Gefahren und Risiken zu beurteilen
und zu vermeiden.
• GENEHMIGTE SERVICESTELLE: Die genehmigte Service-
stelle ist jenes Unternehmen, welches von der Herstellerfi rma
gesetzlich dazu berechtigt wurde, sowohl den technischen Kun-
dendienst, als auch sämtliche Wartungs-und Reparaturarbeiten
an der Maschine, die sich zur Beibehaltung ihres einwandfreien
Betriebs als nötig erweisen sollte, zu übernehmen.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an
die Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfi rma. Die
Herstellerfi rma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmun-
gen nicht beachtet werden.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
Allgemeine Vorschriften
1) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt
und an der Sämaschine angebracht sind.
2) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den Hinwei-
sen geben in knapper Form Anweisungen zur Vermeidung
von Unfällen.
3) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits und Unfallver
hütungsvorschriften genauestens zu beachten.
4) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
5) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei abgestell
tem Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt werden.
6) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der Ma-
schine zu befördern.
7) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekuppelter
Maschine von Personal ohne Führerschein, von unerfahrenem
Personal oder von Personal, das sich nicht in einwandfreiem
Gesundheitszustand befi ndet, führen zu lassen.
8) Vor Inbetriebnahme des Schlep-pers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf
ihre Unversehrtheit prüfen.
9) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen, daß
sich im Wirkungskreis der-selben keine Personen, ins-beson-
dere Kinder und Haustiere aufhalten und daß man über eine
optimale Sicht verfügt.
10) Geeignete Arbeitskleidung tra-gen. Flatternde Kleidungsstücke
sind absolut zu vermeiden, da sich diese in den sich drehenden
und bewegenden Teilen der Maschine
verfangen können.
11) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen
und deren Funktionen vertraut zu machen.
12) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle Schutzvor-
richtungen vollständig, angebracht und in Sicherheitsposition
sind.
13) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten,
die in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
14) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und
ohne Behälterabdeckungen ist streng verboten.
15) Vor dem Verlassen des Schlep-pers das an die Hubvorrichtung
angekuppelte Gerät absenken, den Motor abstellen, die Fest-
tellbremse ziehen und den Zündschlüssel aus der Steuer-tafel
ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand den Chemikalien
nähern kann.
16) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb
ist.
17) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die Stütz-füsse
unter der Sämaschine entfernt wurden, die richtige Montage und
Einstellung der Sämaschine prüfen; den perfekten Maschinen-
zustand kontrollieren und sicherstellen,
daß die Verschleißteile sich in gutem Zustand efi nden.
18) Vor dem Auskuppeln der Vor-richtung aus dem Drei-Punkt-
Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die Sperrposition
zu bringen und es sind die Stützfüsse abzusenken.
19) Immer bei guter Sicht arbeiten.
20) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung von
erfahrenem, mit Schutzhand-chuhen ausgestattetem Fachper-
sonal durchzuführen.
cod. G19503270

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