9. ENTSORGEN DER MASCHINE
Wenn die Lebensdauer der Maschine vorüber ist, ist der Eigentümer für ihre Entsorgung verantwortlich.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Übergabe der Maschine an eine Firma, die darauf spezialisiert ist (Schrottplatz, Autofriedhof,
Sekundärrohstoffsammelstelle usw.). Sie erhalten eine entsprechende Bescheinigung, wenn Sie die
Maschine zur Entsorgung übergeben.
b) Entsorgung der Maschine durch Sie selbst. In diesem Fall empfehlen wir folgendes Verfahren:
Entsorgen
Sie
Abfallbeseitigungsgesetzen.
Bauen Sie die gesamte Maschine auseinander.
Reinigen, verpacken und lagern Sie alle Teile, die wiederverwendet werden können.
Unterteilen Sie die restlichen Teile in solche, die umweltverträglich sind, und solche, die die Umwelt
bedrohen, wie Gummiteile (Unterlegscheiben), Schmiermittelreste an Lagern und Zahnrädern.
Umweltverträgliche Bauteile müssen entsprechend den im Land des Benutzers geltenden
Abfallbeseitigungsgesetzen entsorgt werden. Zum Beispiel in der Tschechischen Republik ist das
das Abfallbeseitigungsgesetz Nr. 185/2001 Coll.
Trennen
Sie
weggeworfenen
Sie die entsprechende Verordnung einhalten. Umweltfreundlichen Abfall behandlen Sie wie
wiederverwendbares Material.
das
Produkt
durch
Müll
recyceln
der
Sekundärrohstoffe
entsprechend
den
96
entsprechend
Abfallbeseitigungskatalogen,
den
indem