Benutzerhandbuch – Einführung
Handhabung bei Systemlieferung
Eintreffende Sendung unverzüglich auf mögliche Schäden untersuchen. Im Beisein des abliefernden
Fahrers ist der Umfang sowie nach Möglichkeit die ungefähre Schadenhöhe festzustellen. Fahrer den
Schaden auf dem Frachtbrief schriftlich bestätigen lassen. Schon bei Verdacht eines Schadens keine
reine Quittung erteilen. Unverzüglich, schriftliche Haftbarhaltung des Beförderungsunternehmens
und/oder des Schadenverursachers.
Bei Schäden von voraussichtlich EUR 3.000,00 unverzüglich einen Gutachter / Havariekommissar
einschalten (lassen). Die benötigte Adresse befindet sich im Versicherungszertifikat oder im Internet
www.vht-online.de
unter
Handhabung im Schadensfall
Bei einem aufgetreten Schaden senden Sie bitte die unten genannten Informationen / Unterlagen
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 5 Tagen, an:
Bruker AXS GmbH
Östliche Rheinbrückenstr. 49
76187 Karlsruhe
- Referenz-Nr. des Lieferers
- Schadenmeldung mit kurzer Beschreibung des Schadenhergangs
- geschätzter Schaden
- Fotos
- gegebenenfalls Bericht des Gutachters
- Kopie der polizeilichen Meldung bei Unfall oder Diebstahl.
Hinweis
Bitte warten Sie nicht länger als 5 Tage mit der Schadenmeldung, auch wenn Sie noch
nicht alle o. g. Informationen haben!
Bitte vernichten, retournieren oder reparieren Sie keine beschädigte Ware und/oder Verpa-
ckung bis Sie weitere Anweisung erhalten!
Bei Nichtbeachtung kann der Versicherungsanspruch erlöschen!
1-32
.
Fax:
Tel.:
E-Mail:
0721 595 4587
0721 595 2888
Betreff: "Transportschaden"
info@bruker-axs.de
S8 TIGER Röntgenspektrometer
DOC-M80-ZXX031 V4 – 02.2010