sofern erforderlich, Ofenhandschuhe.
-
Die Grillplatten nur dann entfernen oder austauschen,
wenn das Gerät vollständig abgekühlt ist.
-
Der Temperaturfühler kann nur verwendet werden, um
die Temperatur des Garguts zu messen. Wenn er in das
Gargut eingesteckt wird, muss darauf geachtet werden,
die heißen Teile nicht zu berühren!
Hinweis:
Dieses Symbol weist auf Ratschläge und wichtige
Informationen für den Anwender hin.
- Keine Lebensmittel garen, die in Kunststoff- oder
Aluminiumfolien bzw. in Polyethylenbeuteln verpackt
sind, um Brandgefahr zu vermeiden.
-
Nach der Reinigung müssen die Grillplatten
abgetrocknet werden, bevor sie wieder in das Gerät
eingesetzt werden.
Dieses
Produkt
der Richtlinie 1935/2004/EWG über Materialien und
Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in
Berührung zu kommen.
DEUTSCHLAND: AKTUALISIERTE INFORMATIO-
NEN ZUR ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält
eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro
und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammen-
gestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten ha-
ben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht
in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückga-
besysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakku-
mulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfas-
sungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit
Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter
Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
zugeführt werden.
erfüllt
die
Anforderungen
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen un-
entgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte so-
wie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtver-
kaufsfläche von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb un-
ter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m2 betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m2 betragen. Vertreiber ha-
ben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückga-
bemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altge-
rätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter
anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen
Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen
privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben
werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2
oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträ-
ger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit min-
destens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu
einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer
beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen
Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom
Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar
beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Da-
ten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartpho-
nes.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Lö-
schung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder
Endnutzer selbst verantwortlich ist.
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