3.7
Sicherheitshinweise zu Pflege und
Wartung
Bei allen Wartungs- und Pflegearbeiten sowie beim
–
Austausch von Teilen oder Umbauten auf eine andere
Funktion Fahrzeug vollständig von der Batterieversor-
gung trennen.
Sicherheitsüberprüfung nach den örtlich geltenden
–
Vorschriften für ortsveränderliche gewerblich genutzte
Fahrzeugen beachten.
Instandsetzungen dürfen nur durch zugelassene Kunden-
–
dienststellen oder durch Fachkräfte für dieses Gebiet, wel-
che mit allen relevanten Sicherheitsvorschriften vertraut
sind, durchgeführt werden.
Die Reinigung des Gerätes darf nicht mit Schlauch-
–
oder Hochdruckwasserstrahl erfolgen (Gefahr von
Kurzschlüssen oder anderer Schäden).
3.8
Hinweise zur Batterie
ACHTUNG
Die Verwendung von nichtwiederaufladbaren Batterien ist
verboten.
Nur vom Hersteller empfohlenen Batterien und Ladegerä-
te verwenden.
Batterien nur durch den gleichen Batterietyp ersetzen.
Vor der Entsorgung des Fahrzeuges sind die Batterien zu
entnehmen und unter Beachtung der örtlichen Vorschrif-
ten zu entsorgen.
3.8.1
Sicherheitshinweise Batterien
Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN VDE 0510, VDE
0105 T.1 beachten.
Beachten Sie beim Umgang mit Batterien unbedingt fol-
gende Warnhinweise:
Hinweise auf der Batterie, in der Gebrauchsan-
weisung und in der Fahrzeugbetriebsanleitung
beachten!
Augenschutz tragen!
Kinder von Säure und Batterien fern halten!
Explosionsgefahr!
Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen ver-
boten!
Verätzungsgefahr!
Erste Hilfe!
Warnvermerk!
Entsorgung!
Batterie nicht in Mülltonne werfen!
8
GEFAHR
Brand- und Explosionsgefahr!
Keine Werkzeuge oder ähnliches auf die Batterie le-
gen. Kurzschluss und Explosionsgefahr.
Rauchen und offenes Feuer unbedingt vermeiden.
Räume in denen Batterien geladen werden, müssen
gut durchlüftet sein, da beim Laden hochexplosives
Gas entsteht.
Verätzungsgefahr!
Vorsicht bei undichter Batterie durch austretende
Schwefelsäure.
Verletzungsgefahr!
Wunden niemals mit Blei in Berührung bringen. Nach
der Arbeit an Batterien immer die Hände reinigen.
3.8.1.1
Maßnahmen bei unbeabsichtigter
Freisetzung von Batteriesäure
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter Beach-
tung der Gebrauchsanweisung geht von Bleibatterien kei-
ne Gefahr aus.
Zu beachten ist jedoch, dass Bleibatterien Schwefelsäure
enthalten die starke Verätzungen verursachen können.
Verschüttete oder bei undichter Batterie austretende
Säure mit Bindemittel, z.B Sand festsetzen. Nicht in die
Kanalisation, ins Erdreich oder Gewässer gelangen
lassen.
Säure mit Kalk/Soda neutralisieren und unter Beach-
tung der örtlichen Vorschriften entsorgen.
Zur Entsorgung der defekten Batterie ein Entsorgungs-
fachbetrieb kontaktieren.
Säurespritzer im Auge oder auf der Haut mit viel klarem
Wasser aus- beziehungsweise abspülen.
Danach unverzüglich Arzt aufsuchen.
Verunreinigte Kleidung mit Wasser auswaschen.
Kleidung wechseln.
3.8.2
Flüssigkeitsstand der Batterie prüfen
und korrigieren (nur bei wartungsarmen
Batterien)
Warnung
Bei säuregefüllten Batterien regelmäßig den Flüssigkeits-
stand überprüfen.
Die Säure einer voll geladenen Batterie hat bei 20 °C
–
das spezifische Gewicht von 1,28 kg/l.
Die Säure einer teilentladenen Batterie hat das spezifi-
–
sche Gewicht zwischen 1,00 und 1,28 kg/l.
In allen Zellen muss das spezifische Gewicht der Säure
–
gleich sein.
Alle Zellverschlüsse herausdrehen.
Aus jeder Zelle mit dem Säureprüfer eine Probe zie-
hen.
Die Säureprobe wieder in dieselbe Zelle zurückgeben.
Bei zu geringem Flüssigkeitspegel Zellen mit destillier-
tem Wasser bis zur Markierung auffüllen.
Batterie laden.
Zellverschlüsse einschrauben.
7
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