13. Außerbetriebnahme
13.1
Vorübergehende Stilllegung
Bei längerem Nichtbenutzen:
¶
ACS 810 vom Stromnetz trennen.
13.2
Ortswechsel
¶
Bei Weitergabe von ACS 810 die im Lieferumfang vor-
handene Dokumentation vollständig mit übergeben.
¶
ACS 810 nur in Originalverpackung oder gleichwerti-
ger Verpackung transportieren.
¶
Hinweise zur Erstinbetriebnahme beachten.
¶
Elektrischen Anschluss trennen.
13.3
Entsorgung und Verschrottung
13.3.1
Wassergefährdende Stoffe
!
Öle und Fette sowie ölhaltige und fetthaltige Abfälle
(z. B. Filter) sind wassergefährdende Stoffe.
1. Wassergefährdende Stoffe nicht in die Kanalisation
gelangen lassen.
2. Wassergefährdende Stoffe gemäß den geltenden
Vorschriften entsorgen.
13.3.2
Entsorgung der LCD-Anzeige
Bitte entsorgen Sie den LCD-Anzeige entsprechend den
örtlichen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Entsor-
gung von Sondermüll.
13.3.3
Entsorgung von Kältemitteln, Schmierstoffen
und Ölen
Kältemittel, die nicht mehr verwendet werden können,
müssen dem Gaslieferanten zur Entsorgung übergeben
werden.
Die aus den Klimaanlagen entfernten Schmierstoffe und
Öle müssen an die ausgewiesenen Rücknahmestellen
übergeben werden.
13.3.4
Entsorgung des Combo-Filters
Entsorgen Sie den Combo-Filter über die ausgewiese-
nen Rücknahmestellen oder gemäß den örtlichen ge-
setzlichen Vorschriften.
Robert Bosch GmbH
Außerbetriebnahme | ACS 810 | 33
13.3.5
ACS 810 und Zubehör
1. ACS 810 vom Spannungsnetz trennen und Netzan-
schlussleitung entfernen.
2. ACS 810 zerlegen, nach Material sortieren und ge-
mäß den geltenden Vorschriften entsorgen.
ACS 810, Zubehör und Verpackungen sollen
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
¶
ACS 810 nicht in den Hausmüll werfen.
Nur für EU-Länder:
ACS 810 unterliegt der europäischen Richtli-
nie 2012/19/EU (WEEE).
Elektro- und Elektronik-Altgeräte einschließ-
lich Leitungen und Zubehör sowie Akkus und
Batterien müssen getrennt vom Hausmüll
entsorgt werden.
¶
Zur Entsorgung, die zu Verfügung stehen-
den Rückgabesysteme und Sammelsysteme
nutzen.
¶
Umweltschäden und eine Gefährdung der
persönlichen Gesundheit durch die ord-
nungsgemäße Entsorgung vermeiden.
de
|
S P00 D00 006
2019-02-26