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GASPARDO ORIETTA Empleo Y Mantenimiento página 115

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5.0.9 SWECHSELN DER AUSSAATSCHEIBEN
VORSICHT
Alle hier beschriebenen Tätigkeiten sind in sauberer, nicht
staubiger Umgebung von erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen
ausgestattetem Fachpersonal durchzuführen.
- Die Sämaschine muß sauber und trocken standfest aufge-
stellt sein.
- Wenn sie an den Schlepper angekuppelt ist, muß die Zapfwel-
le abgeschaltet sein, der Motor muß ausgeschaltet, der
Zündschlüssel gezogen und die Feststellbremse angezogen
sein.
- Es dürfen nur saubere Teile montiert werden, die sich in
gutem Zustand befi nden.
- Eventuelle rund verlaufende Rillen dürfen nicht tiefer als 1/3
der Scheibenstärke sein.
Anmerkung: Beim Auswechseln der verschlissenen Scheiben
sollte man auch die Deckeldichtung auswechseln.
ERSETZEN DER DECKELDICHTUNG
Die gesamte Oberfl äche der Saatgutstreuerdeckeldichtung (A
Abb. 59) regelmäßig auf Verschleiss kontrollieren.
Die Dichtung ist zu ersetzen bevor die Oberfl äche «A» (Abb. 59)
infolge des durch den Scheibenbetrieb bedingten Verschleisses
die Oberfl äche «B» erreicht. Es ist ferner zu überprüfen, dass die
Scheibe keinen Rillen an der Oberfl äche «A» erzeugt hat.
A
B
cod. G19502812
GEBRAUCH UND WARTUNG
6.0 ZERLEGEN UND ENTSORGEN DER
MASCHINE
Für das Zerlegen und Entsorgen der Maschine hat der Kunde zu
sorgen.
Vor dem Verschrotten der Maschine ist der Zustand der Maschine
genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Gerüstteile
vorhanden sind, die beim Zerlegen auseinanderbrechen oder
nachgeben könnten.
Der Kunde hat die im jeweiligen Anwendungsland der Maschine
geltenden Umweltschutzgesetze zu beachten.
Die Maschine darf nur von Fachmännern in ihre Einzelteile
zerlegt werden. Dieses Fachpersonal muss über die erfor-
derlichen individuellen Schutzmittel (Sicherheitsschuhe und
Schutzhandschuhe), Werkzeuge und Hilfsgeräte verfügen.
Alle für das Verschrotten erforderlichen Aus- und Abbauarbei-
ten müssen bei stillstehender und vom Schlepper abgekop-
pelter Maschine vorgenommen werden.
Vor dem Zerlegen der Maschine sind alle eine Gefahr darstel-
lenden Teile unschädlich zu machen, d.h.:
- das Gerüst durch Fachunternehmen verschrotten lassen,
- eventuelle elektrische Geräte gemäß den geltenden Gesetzen
entsorgen,
- Öl und Fett getrennt sammeln und von zugelassenen Un-
ternehmen gemäß den im Anwendungsland der Maschine
geltenden Vorschriften entsorgen lassen.
Beim Verschrotten der Maschine ist das CE-Zeichen zusam-
men mit dem vorliegenden Handbuch zu vernichten.
B
A
fi g. 59
DEUTSCH
ACHTUNG
DE - 115

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