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GASPARDO ORIETTA Empleo Y Mantenimiento página 82

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DEUTSCH
1.4 IDENTIFIZIERUNG
Jedes einzelne Gerät ist mit einem Identifi zierungsschild (Abb. 1)
ausgestattet, mit folgenden Angaben:
1) Firmenzeichen und Adresse des Herstellers;
2) Typ und Modell der Maschine;
3) Leergewicht, in Kilogramm.
4) Gesamtgewicht, in Kilogramm.
5) Serien-Nummer der Maschine;
6) Baujahr;
7) CE Zeichen ;
Die Kenndaten der eigenen Maschinen, die auf dem Typenschild
stehen, sollten hier unten eingetragen werden. Sie bestehen aus
dem Kaufdatum (8) und dem Namen des Vertragshändlers (9).
8) ____________________
9) ____________________
Diese Daten immer angeben, wenn Kundendienst oder Ersatzteile
erforderlich sind.
1.5 TRANSPORT
Der Kunde muss für die Risiken, denen die mit dem Auf- und Abladen betrauten Arbeiter beim Handling der Maschine ausgesetzt
sind, die Vorschriften aus den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft EWG 391/89 und 269/90 und nachfolgende Änderungen
anwenden.
Beim Handling der Maschine die entsprechende persönliche Schutzausrüstung benutzen:
Für das Handling der Maschine ist dieselbe zu heben, indem sie mittels der speziellen Anschlüsse (Abb. 2) an einem Hubwagen mit
einer Hubkapazität von mindestens 50 Doppelzentnern befestigt wird. Da dieser Vorgang sehr gefährlich ist, muss er von kompetenten,
ausgebildetem Personal ausgeführt werden. Das Maschinengewicht ist auf dem Maschinenschild angegeben (Abb. 1). Das Seil spannen,
um die Maschine zu nivellieren. Die Anschlagpunkte sind durch ein Hakensymbol gekennzeichnet (11, Abb. 4).
2
• Das Verpackungsmaterial (Palette, Kartons usw.) muss entsprechend den geltenden Bestimmungen von autorisierten Un-
ternehmen entsorgt werden.
• Es ist verboten, die Hebegurte zum Anheben von Maschinenteilen an beweglichen oder schwachen Teilen wie: Einhausungen,
Elektrokanäle, Pneumatikteile usw. anzuschlagen.
• Es ist verboten, sich unter schwebenden Lasten aufzuhalten; Unbefugte dürfen das das Gelände, auf dem gearbeitet wird, nicht be-
treten; die Benutzung von Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhen, Arbeitshandschuhen und Schutzhelm ist zwingend vorgeschrieben.
82 - DE
GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
1
3
ACHTUNG
fi g. 1
(2)
(3)
(5)
(7)
3
(1)
(4)
(6)
2
fi g. 2
cod. G19502812

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