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GASPARDO ORIETTA Empleo Y Mantenimiento página 85

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S I C H E R H E I T S -
U N F A L L V E R H Ü T U N G S -
BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
GEFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Durchführung der
beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und Todesgefahr oder
Langzeitrisikos für die Gesundheit entstehen.
ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Durchführung
der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und Todesgefahr oder
Langzeitrisikos für die Gesundheit entstehen können.
VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Durchführung
der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden entstehen können.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen aufmer-
ksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an die Techniker
des Vertragshändlers der Herstellerfi rma. Die Herstellerfi rma lehnt
jegliche Haftung ab, falls die hier folgend beschriebenen Sicherheits-
und Unfallverhütungsbestimmungen nicht beachtet werden.
Allgemeine Vorschriften
1) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt und an
der Sämaschine angebracht sind.
2)
Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den Hinweisen
geben in knapper Form Anweisungen zur Vermeidung von Unfällen.
3) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und Unfall-
verhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
4) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
5)
Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei abgestelltem
Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt werden.
6) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der Maschine
zu befördern.
7) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekuppelter Maschi-
ne von Personal ohne Führerschein, von unerfahrenem Personal oder
von Personal, das sich nicht in einwandfreiem Gesundheitszustand
befi ndet, führen zu lassen.
8) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst alle
Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf ihre Unver-
sehrtheit prüfen.
9) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen, daß sich im
Wirkungskreis derselben keine Personen, insbesondere Kinder und
Haustiere aufhalten und daß man über eine optimale Sicht verfügt.
10) Geeignete Arbeitskleidung tragen. Flatternde Kleidungsstücke sind
absolut zu vermeiden, da sich diese in den sich drehenden und
bewegenden Teilen der Maschine verfangen können.
11) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen und
deren Funktionen vertraut zu machen.
12) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle Schutzvorrichtun-
gen vollständig, angebracht und in Sicherheitsposition sind.
13) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten, die in der
Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
14) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und ohne
Behälterabdeckungen ist streng verboten.
15) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die Hubvorrichtung an-
gekuppelte Gerät absenken, den Motor abstellen, die Feststellbremse
ziehen und den Zündschlüssel aus der Steuertafel ziehen. Sicherstel-
len, daß sich niemand den Chemikalien nähern kann.
16) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb ist.
17) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die Stützfüsse unter
der Sämaschine entfernt wurden, die richtige Montage und Einstellung
der Sämaschine prüfen; den perfekten Maschinenzustand kontrollie-
ren und sicherstellen, daß die Verschleißteile sich in gutem Zustand
befi nden.
18) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-Anschluß
ist der Steuerhebel des Hubwerks in die Sperrposition zu bringen und
es sind die Stützfüsse abzusenken.
cod. G19502812
GEBRAUCH UND WARTUNG
U N D
19) Immer bei guter Sicht arbeiten.
20) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung von
erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetem Fachpersonal
durchzuführen.
Schlepperanschluß
21) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normen entspre-
chenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einen Schlepper mit
geeigneter Zugkraft und Konfi guration ankuppeln.
22) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit dem Anschluß
der Hubvorrichtung übereinstimmen.
23) Vorsicht beim Arbeiten im Bereich der Hebearme. Dieser Bereich ist
eine Gefahrenzone.
24) Beim Ein- und Auskuppeln der Maschine ist größte Aufmerksamkeit
geboten.
25) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper und den An-
schluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussen zu betätigen (Abb.
5).
26) Es ist strengstens verboten, bei laufendem Motor und eingeschalteter
Kardanwelle zwischen Schlepper und Gerät zu treten (Abb. 5).
Man darf sich nur zwischen die Teile begeben, nachdem die
Standbremse betätigt und die Räder mit einem Keil oder Stein geei-
gneter Größe abgesichert wurden.
27) Der Anschluss einer Zusatzaus-rüstung am Schlepper führt zur
Verlagerung der Achslasten. Am Schlepper ist daher Frontballast
anzubringen, um das Gewicht auf den Achsen auszugleichen. Die
Übereinstimmung der Schlepper-leistung mit dem Gewicht, das
die Sämaschine auf die Dreipunkte-Kupplung überträgt, prüfen. Im
Zweifelsfall den Hersteller des Schleppers zu Rat ziehen.
28) Das zulässige Achshöchst-gewicht, das bewegbare Gesamtgewicht
sowie die Transport- und Straßen-verkehrsordnung beachten.
Teilnahme am Straßenverkehr
29) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die Bestimmungen der
Straßen-verkehrsordnung zu beachten, die in dem jeweiligen Land
gelten.
30) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet gekenn-
zeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.
31) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und Bremswirkung
eventuell auch stark durch eine getragene oder geschleppte Maschine
beeinträchtigt werden können.
32) In Kurven ist Vorsicht geboten, da durch die geänderte Lage des
Schwerpunkts mit oder ohne Ausrüstung eine Fliehkraft entsteht.
Gleichermaßen ist Vorsicht auf abschüssigen Straßen und an Gefällen
geboten.
33) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen Schlepperhebearme
eingestellt und befestigt werden; prüfen, daß die Abdeckungen der
Saatgut- und Düngerbehälter gut verschlossen sind. Den Schalthebel
der hydraulischen Hubvorrichtung in die blockierte Stellung bringen; die
Säelements einhängen die Anleitungen genau zu befolgen (pag.95).
34) Vor dem Befahren von Straßen sind die Behälter zu entleeren.
35) Fortbewegungen ausserhalb des Arbeitsbereichs dürfen nur erfolgen,
wenn das Gerät sich in der Transportposition befi ndet.
36) Der Hersteller liefert auf Anfrage Ausrüstungen und Tabellen zur
Kennzeichnung des Raumbedarfs.
DEUTSCH
fi g. 5
DE - 85

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