1/ WICHTIGE EMPFEHLUNGEN FÜR SÄMTLICHE Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
1.1 Verwenden Sie diesen Ausrüstungsgegenstand nicht, außer wenn Sie durch einen *kompetenten Trainer eingewiesen wurden
(wiederholen Sie dies sooft wie erforderlich). Setzen Sie sich mit CAPITAL SAFETY in Verbindung, wenn Sie Schulungsinformationen
benötigen oder Fragen zur Handhabung dieses Ausrüstungsgegenstands haben.Die Schulung muss erfolgen, ohne dass der
Schulungsteilnehmer einer Absturzgefahr ausgesetzt wird. Die Schulung sollte regelmäßig wiederholt werden.
Vor jedem Einsatz muss der Benutzer seine Ausrüstung einer Prüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass sie sich in einwandfreiem
Betriebszustand befindet. Er muss darauf achten, dass die Metallteile des Systems oder Bestandteils nicht verbogen, rostig oder
scharfkantig sind und dass sie nicht scheuern können. Ebenso muss er sich versichern, dass die Stoffteile des Systems oder
Bestandteils keine Einschnitte, Brandstellen, gerissene Fasern, starke Verschleißstellen, Verfärbungen oder Versteifungen aufweisen.
1.2 Ein System oder Bestandteil, das einem Sturz ausgesetzt war oder bei dessen Prüfung Zweifel entstehen, muss sofort aus dem
Verkehr gezogen werden. Über eine eventuelle Wiederinbetriebnahme kann nur schriftlich von einer sachkundigen und hierzu befugten
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Person entschieden werden.
1.3 Arbeit in großer Höhe ist gefährlich. Einige, aber nicht alle Risiken sind hier aufgeführt: Fallen, Hängen bleiben/längeres Hängen
bleiben, hervorstehende Objekte und Bewusstlosigkeit. Falls eine Fallsicherung und/oder eine darauf folgende (Not-)Rettungssituation
eintritt, können persönliche medizinische Beschwerden Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Einige, aber nicht alle medizinischen
Beschwerden, die für diese Art von Tätigkeit als riskant eingestuft werden, sind hier aufgeführt: Herzerkrankungen, hoher Blutdruck,
Vertigo, Epilepsie, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, psychische Erkrankungen, eingeschränkte Funktion der Gliedmaßen und
Gleichgewichtsstörungen. Wir empfehlen Ihnen, von ihrem Arbeitgeber/behandelnden Arzt feststellen zu lassen, ob Sie geeignet sind,
diesen Ausrüstungsgegenstand im Normal- und Notfall einzusetzen.
1.4 Dieses Produkt darf nicht außerhalb der vom Hersteller empfohlenen Einsatzbedingungen und für einen anderen als den
vorgesehenen Verwendungszweck benutzt werden.
1.5 Bei der Benutzung eines Auffangsystems ist es für die Sicherheit des Benutzers ausschlaggebend, die in seinem Arbeitsbereich
vorhandene lichte Höhe zu kontrollieren, um im Falle eines Sturzes das Aufprallen auf ein Hindernis oder den Boden zu vermeiden.
1.6 Vor Gebrauch ist sicherzustellen, dass ein für die Situation, für die das System ausgelegt ist, angemessener Rettungsplan
implementiert wurde. Vorrangige Erwägungen müssen jedoch den Rettungsmaßnahmen innerhalb von 20 Minuten im Fall einer
Fallsicherung gelten.
1.7 Die maximale Belastung, mit der diese PSA beaufschlagt werden darf, beschränkt sich auf das Gewicht einer einzigen Person
(ausgenommen bei spezifischen Vermerken auf dem Produkt)
1.8 Es ist wichtig, vor jeder Benutzung zu prüfen, ob die Empfehlungen für jedes Einzelteil in Verbindung mit diesem Produkt seiner
jeweiligen Gebrauchsanweisung entsprechend beachtet werden. Es ist sehr empfehlenswert, Einzelteile ein- und desselben Herstellers
zu benutzen, um die Integrität des Produkts und seine nachhaltige Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
1.9 Es ist dringend zu empfehlen, das System oder Einzelteil wenn irgend möglich dem Benutzer persönlich zuzuweisen.
1.10 Das System oder Bauteil wird notwendigerweise an einem Anschlagpunkt befestigt. Soweit möglich muss ein Auffangsystem
ÜBER KOPFHÖHE des Benutzers angeschlagen werden, wobei keine Anschlagpunkte gewählt werden dürfen, deren Festigkeit
zweifelhaft erscheint. Überschreiten Sie nicht die PSA-Kapazität wie Energieabsorber, Komplettgurt oder Anschlüsse Vorzugsweise sind
speziell hierfür vorgesehene Verankerungen (gemäß der Norm EN795) bzw. Anschlagpunkte zu benutzen, deren Festigkeit 1000 daN
überschreitet. Der Benutzer sorgt dafür, dass die potentielle Absturzgefahr möglichst eingeschränkt wird (vorzugsweise Benutzung des
Systems als Rückhaltesicherung). Nicht zertifizierte Verankerungen müssen 12 kN pro Personenlast aushalten können.
1.11 Während der Benutzung ist jede geeignete Maßnahme zu treffen, um das System oder Einzelteil vor Gefahren in Verbindung
mit dem jeweiligen Einsatz zu schützen (Feuer, Schnitte, scharfe Kanten, Reibung, chemischer Angriff, Verwickeln oder Verdrehen der
Seile, Gurtbänder oder Verseilungen, Strom, Klimabedingungen, Pendeleffekt bei einem Sturz usw.).
In der Höhe tätige Arbeitskräfte dürfen keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz alleine gelassen werden und natürlich auch nicht nach
einem Sturz.
1.12 Ohne die schriftliche Zustimmung des Herstellers darf das System oder Einzelteil keiner Änderung unterzogen werden.
Ein Austausch oder Ersatz durch nicht genehmigte Einzelteile oder Teilsysteme kann die Verträglichkeit zwischen den Ausrüstungen
beeinträchtigen und setzt die Vollständigkeit und Sicherheit des Systems sowie seine Garantie aufs Spiel.
Ausbesserungen sind entsprechend den vom Hersteller festgelegten Verfahren auszuführen.
1.13 Alle Großhändler, Installateure oder Einzelhändler dieses Auffanggeräts haben darauf zu achten, dass dem Gerät eine Gebrauchs-
anweisung in der Sprache des Absatzlandes beigefügt ist.
1.14 Für weitere Auskünfte zu den Schutzausrüstungen gegen Absturz (Auffang- und Haltegerät) und den dazugehörigen Systemen
und Einzelteilen sind die auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gültigen Normen einzusehen.
1.15 In dieser Anweisung sowie in der spezifischen Anweisung Ihrer PSA sind einige Beispiele für unsachgemäßen Einsatz beschrieben.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass weitere Möglichkeiten des unsachgemäßen Einsatzes bestehen und im Zweifelsfall mit
CAPITAL SAFETY Rücksprache zu halten ist.
1.16 Auf dieses Produkt gewähren wir 1 Jahr Garantie auf Material- und Fabrikationsfehler. Vom Garantieumfang ausgeschlossen sind:
normaler Verschleiß, Rost, Änderungen oder Nacharbeiten, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Instandhaltung, Unfallschäden,
Fahrlässigkeit und der Zweckbestimmung dieses Produktes nicht entsprechender Einsatz.
1.17 CAPITAL SAFETY haftet nicht für mittelbare, unmittelbare oder versehentliche Folgen oder sonstige Schäden, die sich aus dem
Einsatz seiner Produkte ergeben bzw. hieraus resultieren könnten.
1.18 Sollten Sie diese Anleitung bzw. die spezifische Anweisung eines Gerätes nicht verstehen, verwenden Sie keinesfalls das Produkt,
sondern nehmen Sie Kontakt zu CAPITAL SAFETY auf.
2 / BEFESTIGUNG EINES AUFFANGGURTES
2.1 Ein Komplettgurt ist die einzig akzeptable Körperhaltevorrichtung, die in einem Fallsicherungssystem verwendet werden kann.
Die Befestigung eines Auffangsystems (EN353-1, EN353-2, EN355 oder EN360) an einen Auffanggurt MUSS UNBEDINGT und
AUSSCHLIEßLICH an den oberen dorsalen, sternalen oder pektoralen Auffangbefestigungspunkten erfolgen; diese Punkte können
auch zur Befestigung eines Abseilgerätes oder eines Rettungshebesystems dienen (EN1496). Diese Punkte sind mit einem großen
„A" kennzeichnet, wenn sie unabhängig voneinander benutzt werden, oder mit einem „A /2" bzw. „A", wenn 2 Punkte miteinander
verbunden werden müssen.
2.2 Die unteren seitlichen Positionierungs-Befestigungspunkte an einem Hüftgurt oder Sicherheitsgurt mit Hüftgurt dürfen NUR zur
Befestigung eines Haltesystems (EN358) und NIEMALS zum Anschließen an ein Auffangsystem benutzt werden.
2.3 Der untere bauchseitige Befestigungspunkt eines Hüftgurtes mit Beingurten oder eines Sicherheitsgurtes mit Hüft-und Beingurten
darf NUR zur Befestigung eines Haltesystems (EN358), eines Abseilgerätes (EN341) oder eines Rettungshebesystems (EN1496),
jedoch NIEMALS zur Befestigung eines Auffangsystems benutzt werden.
2.4 Wenn Sie lediglich einen Haltegurt verwenden, ist es sinnvoll, das Haltesystem zusammen mit einer Absturzsicherung zu
kombinieren.
3/ WARTUNG UND LAGERUNG
Wartung und Lagerung Ihres Systems oder Einzelteils sind für die Integrität der Bestandteile und damit für die Sicherheit des
Benutzers ausschlaggebende Vorgänge. Daher sind die nachstehenden Empfehlungen streng zu befolgen:
3.1 Die Kunststoff- und Metallteile mit einem trockenen Tuch säubern. Teile aus Textil-/Webmaterial mit Wasser und milder Seife
reinigen. Reinigen Sie Textil-/Gewebekomponenten mit milder Seife und Wasser (maximale Temperatur 40°). Entfernen Sie
überschüssige feuchtigkeit mit einem sauberen Tuch. Fallsicherungsblocks NICHT in Wasser eintauchen. Gewebe kann desinfiziert
werden, indem es mit einer milden Lösung eines sterilen Desinfektionsmittels abgewischt wird. Reinigen Sie Metallgegenstände,
falls erforderlich, mit einer nicht-ätzenden Lösung. Entfernen Sie überschüssiges Fett, Farbe und Schmutz vom Drahtseil, indem Sie
es mit einem sauberen, trockenen Tuch abwischen. Auf keinen Fall dürfen säurehaltige oder basische Lösungsmittel (Natronlauge)
benutzt werden
3.2 Die Einzelteile fern von direktem Feuer oder einer sonstigen Hitzequelle an einem belüfteten Ort trocknen lassen. Das gleiche gilt
für Ausrüstungen, die beim Gebrauch feucht geworden sind.
3.3 Das System und seine Einzelteile so aufbewahren, dass sie unversehrt bleiben: vor Feuchtigkeit und ultravioletten Strahlen
geschützt, in einer nicht korrosiven, nicht zu warmen noch zu kalten Umgebung und vor Schnitten und Schwingungen geschützt
aufbewahren.
3.4 Das System oder seine Einzelteile zum Transport so verpacken, dass sie vor eventuellen Schnittbeschädigungen, Feuchtigkeit und
ultravioletten Strahlen geschützt sind. Korrosive, zu heiße oder zu kalte Umgebungsluft vermeiden.
4/ REGELMÄßIGE ÜBERPRÜFUNG
4.1 Eine regelmäßige Überprüfung ist für die Sicherheit des Benutzers ausschlaggebend. Diese Kontrolle gewährleistet die Wirksamkeit
und den einwandfreien Betrieb des Systems oder Einzelteils. Es ist zu beachten, dass das Begleitblatt sorgfältig ausgefüllt und
aufbewahrt werden muss, um alle regelmäßigen Überprüfungen darin zu notieren.
4.2 Lebensdauer: Die Abstände der regelmäßigen Überprüfungen ergeben sich aus Faktoren wie den gesetzlichen Vorschriften, der
Art der Ausrüstung, der Häufigkeit der Benutzung und den Umgebungsbedingungen. In jedem Fall muss das System oder Einzelteil
mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen und vom Unternehmensleiter dazu ermächtigten (oder durch die gültigen
gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes vorgeschriebenen) Person untersucht werden, die darüber entscheidet, ob es
wieder in Einsatz gebracht werden darf oder aus dem Verkehr gezogen werden muss. Diese Person wird sich mit CAPITAL SAFETY
wegen der Lebensdauer des Systems oder des Einzelteils in Verbindung setzen.
4.3 Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) kann eine häufigere Überprüfung
erforderlich mach.
4.4 Zweifelt die sachkundige und vom Unternehmensleiter ermächtigte Person daran, ob das System oder Einzelteil wieder in Betrieb
genommen werden kann (zu kompliziertes System, Mechanismus unsichtbar usw.) muss sie sich an den Hersteller wenden, der sie an
eine zugelassene Fachstelle verweist.
4.5 Bei diesen Überprüfungen ist zu kontrollieren, ob die Kennzeichnungen am System oder Einzelteil gut erkennbar sind.
5/ VERBINDUNGSELEMENTE EN362
5.1 Ein Verbindungselement ist eine öffenbare Vorrichtung zur Verbindung zweier Einzelteile, anhand welcher der Benutzer ein System
zusammenfügt, das ihm dazu dient, sich direkt oder indirekt an einem Anschlagpunkt zu sichern.
5.2 Beim Anschließen des Karabiners darauf achten, dass das Verriegelungssystem richtig eingerastet ist.
5.3 Das Verbindungssystem muss stets in der großen Achse arbeiten, ohne an der Außenstruktur aufzuliegen.
5.4 Verbindungselemente mit manueller Verriegelung dürfen nicht eingesetzt werden, wenn der Benutzer diese mehrmals täglich
öffnet und schließt.
5.5 Karabiner niemals im Bereich der Schließe belasten.
5.6 Verbindungselemente mit so genannten Schnellverschlussgliedern (Klasse Q) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der
Verbindungsvorgang selten wiederholt wird.
5.7 Verbindungselemente mit so genannten Schnellverschlussgliedern (Klasse Q) sind nur dann sicher, wenn die drehbare Öse
vollständig eingeschraubt ist. Das Gewinde darf nicht mehr sichtbar sein.
5.8 Material: siehe Verbindungselement
5.9 Öffnung: siehe Verbindungselement
5.10 Wird das Verbindungselement mit einem Auffangsystem eingesetzt, ist seine Länge zu berücksichtigen, da diese sich auf die
Fallhöhe auswirkt.
5.11 In bestimmten Situationen wird die Festigkeit des Verbindungselementes beeinträchtigt, beispielsweise bei der Befestigung
an breiten Gurtbändern bzw. an steifen Verankerungen, die durch den Karabiner hindurchgeführt werden und über dessen Schließe
hinausreichen.
6/ ABSEILGERÄTE EN341
6.1 Abseilgeräte dienen zur Rettung von Personen. Sie sind daher als SICHERHEITSAUSRÜSTUNGEN zu betrachten und entsprechend
einzusetzen. Sie dürfen keinesfalls für den Transport von Personen oder Lasten oder sonst zweckentfremdet eingesetzt werden.
6.2 Die Auswahl des Anschlagpunkts ist sorgfältig zu bedenken und hat folgende Aspekte zu berücksichtigen:
6.2.1 Wahl einer Position, die das bequeme Greifen des Achselgurtes ermöglicht, OHNE DASS DIE GEFAHR EINES FREIEN FALLS
BESTEHT. Der Anschlagpunkt ist daher oberhalb des Benutzers zu wählen.
6.2.2 Auswahl mit Blick auf hinreichende Zugänglichkeit; der Zugang hat stets frei zu bleiben.
6.2.3 In den Abseilschacht dürfen keine Hindernisse hineinragen, die den Abseilvorgang beeinträchtigen oder den Benutzer
verletzen könnten.
6.3 Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Rettungsbereich zu markieren und jegliche Lagerung von Materialien in diesem Bereich
zu untersagen.
6.4 Sollte das Abseilgerät potentiell von mehreren Personen verwendet werden, ist sicherzustellen, dass seine Position für alle
potentiellen Benutzer geeignet ist.
6.5 Als bleibende Installation im Außenbereich bzw. in einem feuchten Bereich sind angemessene Schutzvorkehrungen vorzusehen:
Überzug, Überdachung o. ä.
7/ MITLAUFENDE AUFFANGGERÄTE MIT FESTER FÜHRUNG EN353-1 oder an BEWEGLICHER FÜHRUNG EN353-2
7.1 Das mitlaufende Auffanggerät läuft entlang einer Führung und begleitet den Benutzer ohne manuellen Eingriff während seiner
Positionswechsel nach oben oder nach unten; bei Absturz arretiert es sich automatisch an der Führung.
7.2 Die horizontale Distanz zwischen der festen Führung und dem Anschlusspunkt des Gurtes wird durch das bzw. die mit dem
mitlaufenden Auffanggerät mitgelieferten Verbindungselement(e) begrenzt. KEINESFALLS zusätzliche Verbindungselemente oder
Verbindungsmittel hinzufügen, die diese Distanz erhöhen könnten.
7.3 Es darf einzig die empfohlene feste Führungstype eingesetzt werden.
7.4 Wenn ein vollständiges System geliefert wird, dürfen Einzelteile keinesfalls ausgetauscht oder einer Änderung unterzogen werden.
7.5 Es wird empfohlen, den vorderen Befestigungspunkt des Gurtes zu verwenden.
7.6 Vor dem Aufstieg ist zu überprüfen, ob das Auffanggerät sich bei einem manuell simulierten Absturz arretiert. Wichtig: Das
Vorhandensein von oberen und unteren Anschlägen an der Führung ist sicherzustellen.
7.7 Spezifische Anforderungen EN353-1: Bei einem Gewicht von 100 Kg und einem Fallfaktor zwei (ungünstigster Fall) beträgt der
erforderliche Mindestabstand unterhalb der Füße des Benutzers 2m. Es kann daher geschehen, dass der Benutzer während der ersten
2 Meter nicht gegen Abstürze gesichert ist; folglich sind bei Aufstieg und Abstieg entsprechende zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen.
7.7.1 Die feste Führung ist durch eine sachkundige Person zu montieren.
7.8 Spezifische Anforderungen EN353-2: Bei Absturz darf die lichte Höhe, d. h. der Abstand zwischen den Füßen des Benutzers und
dem ersten Hindernis, keinesfalls die Höhe H (in Metern, siehe spezifische Geräteanweisung) unterschreiten.
8/ VERBINDUNGSMITTEL EN354 und HALTESYSTEME EN358
8.1 Die Gesamtlänge eines Teilsystems, das ein Verbindungsmittel mit Falldämpfer, konfektionierte Enden und Verbindungselemente
beinhaltet, darf eine Länge von 2m nicht überschreiten (Verbindungselemente EN362 plus Verbindungsmittel EN354 plus Falldämpfer
EN355 plus Verbindungselement EN362).
8.2 Ein Verbindungsmittel allein ohne Falldämpfer darf nicht Auffanggerät eingesetzt werden.
8.3 Ein Verbindungsmittel allein kann als Haltegerät eingesetzt werden, vorausgesetzt, seine Länge hindert die hiermit ausgerüstete
Person daran, Bereiche mit Absturzgefahr zu erreichen.
9/ FALLDÄMPFER EN355
9.1 Die Gesamtlänge eines Teilsystems, das einen Falldämpfer mit Verbindungsmittel, konfektionierte Enden und Verbindungselemente
beinhaltet, darf eine Länge von 2m nicht überschreiten.
9.2 Eine noch so geringe Öffnung des Falldämpfers erfordert dessen sofortige Ausmusterung und Verschrottung.
9.3 Bei Absturz darf die lichte Höhe, d. h. der Abstand zwischen den Füßen des Benutzers und dem ersten Hindernis, keinesfalls die
Höhe H (in Metern, siehe spezifische Geräteanweisung) unterschreiten.
10/ HÖHENSICHERUNGSGERÄTE EN360
10.1 Auffanggerät mit automatischer Arretierfunktion und automatischem Brems- und Rückholsystem für das ausziehbare
Verbindungsmittel.
10.2 VOR DEM VERZURREN DES AUFFANGGERÄTES AM ANSCHLAGPUNKT SIND FOLGENDE ASPEKTE SORGFÄLTIG ZU ÜBERPRÜFEN:
10.2.1. das ausziehbare Verbindungsmittel lässt sich normal über die gesamte Länge ab- und aufrollen.
10.2.2. die Arretierung spricht an, wenn man heftig an dem ausziehbaren Verbindungsmittel zieht: die Arretierung hat
unverzüglich einzutreten.
10.2.3. das gesamte Gerät befindet sich in einwandfreiem Zustand, sämtliche Schrauben und Verschlussniete sind vorhanden
und ordnungsgemäß befestigt.
10.2.4. Ist Ihr Gerät mit Sturznachweis ausgerüstet und hat dieser angesprochen, bedeutet dies, dass Ihr Gerät einen Sturz
abgefangen hat bzw. einer starken Zugbelastung ausgesetzt worden ist. In diesem Fall ist das Gerät an den Hersteller oder eine
zugelassene Reparaturwerkstatt zwecks Inspektion einzusenden.
10.3 EINSATZBESCHRÄNKUNGEN
10.3.1 Siehe Piktogramme der vorliegenden Anweisungen sowie auf dem Gerät
10.3.2 Kein Schutz vor Versinken (in pulverförmigen oder schlammigen Substanzen).
10.3.3 Der Einsatz eines Höhensicherungsgerätes in einem Winkel von über 40° bis hin zur Horizontalen kann den zusätzlichen
Einsatz eines Verbindungsmittels (siehe spezifische Geräteanweisung) zwischen dem Ende des ausziehbaren Verbindungsmittels
und dem Absturzsicherungs-Anschlagpunkt des Gurtes erfordern.
10.3.4 Bei Absturz darf die lichte Höhe, d. h. der Abstand zwischen den Füßen des Benutzers und dem ersten Hindernis,
keinesfalls die Höhe H (in Metern, siehe spezifische Geräteanweisung) unterschreiten.
10.3.5 Ist Ihr Höhensicherungsgerät mit einer Rettungswinde ausgestattet, ist die Bedienung der Winde der spezifischen
Geräteanweisung zu entnehmen.
10.4 Um die Lebensdauer Ihres Gerätes zu optimieren, bitte Absätze 4 und 5 lesen; weitere wichtige Empfehlungen:
10.4.1 KEINESFALLS das Stahlseil loslassen, wenn dieses vollständig abgerollt ist, sondern es beim Aufrollen in das
Auffanggerät festhalten und langsam aufrollen lassen.
10.4.2 das Stahlseil KEINESFALLS außerhalb der Einsatzzeiträume in abgerolltem Zustand belassen.
11/ AUFFANGGURT EN361, HALTEGURT EN358 und HÜFTGURT MIT BEINGURTEN EN813
11.1 Ein Auffanggurt ist ein den Körper umschließendes System, das zum Auffangen bei Absturz dient.
11.2 Vor dem Einsatz eines Hüftgurtes mit Beingurten oder eines Auffanggurtes hat der Benutzer zu testen, ob die Größe passt und die
Einstellung hinreichende Bequemlichkeit für den geplanten Einsatz bietet.
11.3 Die Einstell- und Befestigungsteile sind unbedingt vor und während der Benutzung regelmäßig zu kontrollieren.
11.4 Wenn Sie einen Hüftgurt verwenden oder Ihr Auffanggurt einen Hüftgurt beinhaltet, ist zur Befestigung des Haltesystems
(Verbindungsmittels) ein Anschlagpunkt zu wählen, der sich auf Höhe der Taille oder darüber befindet. Das Verbindungsmittel ist
gespannt zu halten und so einzustellen, dass die vertikale Strecke auf maximal 0.60 m begrenzt wird.
12/ ANSCHLAGPUNKTE EN795
12.1 Es gibt 5 Klassen von Anschlagpunkten gemäß der Norm EN795, die in irgendeiner Weise an einer tragenden Struktur befestigt
werden.
12.2 Klasse A1: Beinhaltet Verankerungen, die zur Befestigung an vertikalen, horizontalen oder schrägen Flächen wie Mauern, Säulen
oder Stürzen bestimmt sind.
Klasse A2: Verankerungen zur Befestigung an Schrägdächern.
Klasse B: Provisorische und portable Anschlageinrichtung.
Klasse C: Mobiler Anschlagpunkt für horizontale flexible Seilsicherung. (Nicht mehr als 15° Abweichung von der Horizontalen)
Klasse D: Beweglicher Anschlagpunkt für horizontales festes Sicherungssystem.
Klasse E: Eigengewicht-Anschlagpunkt für horizontale Fläche (nicht mehr als 15° Abweichung von der Horizontalen)
12.3 Bei einer feststehenden Einrichtung hat der sachkundige Installateur sicherzustellen, dass die tragende Struktur für die
auftretenden Kräfte geeignet ist und die Befestigungsart weder die Leistungsmerkmale noch die Eigenschaften der unterschiedlichen
Einzelteile mindert.
12.4 Bei einer transportablen Einrichtung hat die für das Anlegen zuständige Person folgendes sicherzustellen:
12.4.1 fachgerechte Position der Vorrichtung zum Arbeitsbereich
12.4.2 Tragfähigkeit der tragenden Struktur und Stabilität (Dreibein)
12.4.3 Verträglichkeit zwischen der Form der tragenden Struktur und der Anschlageinrichtung
12.5 CAPITAL SAFETY GROUP bescheinigt, dass die gelieferte Anschlageinrichtung der europäischen Norm EN795 entspricht und die
darin beschriebenen Prüfungen erfolgreich bestanden hat.
13/ RETTUNGSHEBEEINRICHTUNG EN1496
13.1 Einrichtungen gemäß der Norm EN1496 sind für Rettungseinsätze bestimmt; sie dürfen keinesfalls zum Transport von Personen
oder Lasten eingesetzt werden.
13.2 Die Einrichtungen dürfen nur eingesetzt werden, wenn ein ungehinderter Hebe- bzw. Abseilvorgang gewährleistet ist, keinesfalls
aber, wenn Gefahren von Hindernissen ausgehen.
14/ RETTUNGSGURT EN1497 und AUFFANGÖSEN EN1498
14.1 Rettungsgurte bzw. eine Auffangösen dürfen nur zur Rettung (in Kombination mit einer Einrichtung gemäß EN341) bzw. zur
Rettung (in Kombination mit einer Einrichtung gemäß EN1496) und keinesfalls als Bestandteil eines Auffangsystems eingesetzt werden.
15/ BERGSTEIGER- UND CLIMBING-AUSRÜSTUNGEN, SICHERHEITSGURT EN 12277
15.1 Vor dem Einsatz eines Hüftgurtes mit Beingurten oder eines Auffanggurtes mit Hüftgurt und Beingurten hat der Benutzer durch
Aufhängen an einem sicheren Ort zu testen, ob die Größe passt und die Einstellung hinreichende Bequemlichkeit für den geplanten
Einsatz bietet.
16/ Besondere Empfehlungen zu Ihrer PSA: bitte gerätespezifische Anweisung lesen.
*Kompetente Person: Eine Person, die über Sachkunde der Herstellerempfehlungen, -anweisungen und hergestellten
Komponenten verfügt, der die bestehenden und vorhersehbaren Gefahren bei der richtigen Auswahl, Nutzung und Wartung von
Fallschutzausrüstungen bekannt ist.
17 / GLOSSAR
1: Kennzeichnung 2: Größe 3: Europäische Norm 4: Baujahr 5: Herstellungsmonat 6: Serien-Nummer 7: Chargen-Nummer
8: CE-Typenprüfung durch 9: Nummer der mit der Herstellungskontrolle dieser PSA beauftragten Prüfstelle 10: Achtung: Anweisung
lesen 11: Länge 12: Naht-Garn 13: Beschlagteile 14: Stahlseil 15: Gurtband16: Beschläge 17: Seil 18: Material 19: Polyamid
20: Polyester 21: Polymer: 22 Elastomer 23: Kevlar 24: Aramidfaser 25: Feuerverzinkter Stahl 26: Rostfreier Edelstahl
27: Verzinkter Stahl 28: Aluminiumlegierung 29: Bruchfestigkeit 30: Max. zulässige Last 31: Dieses Produkt bedarf einer jährlichen
Wartung 32: Anlegen und Einstellen 33: Verwendung 34: Ziehen 35: Schieben 36: Drehen 37: Öffnen 38: Schließen 39: Oben
40
Unten 41: Rechts 42: Links 43: Drücken 44: Loslassen 45: Einführen 46: Maximum 47: Minimum 48: Geräteanweisung
:
49
:
Bitte allgemeine Anweisung lesen 50: Klasse 51
:
Nylon 52
56
:
Kausch 57
:
Spannvorrichtungen 58
:
Kabelschelle 59
:
63
:
Interne Komponenten 64
:
Rettungsleine 65
:
Haken 66
71: Polyethylen 72: D-Ring 73
:
Fallsicherung 74: Positionierungssystem 75
:
Modellnummer 79
:
Kapazität 80
:
Mit Polyurethan beschichtet 81
78
:
Stahl 53
:
Drahtseil 54
:
Glasfaserverstärktes Nylon 55
Energiedämpfer 60
:
Gehäuse 61
:
Kabeltrommeln 62
:
Komponente
:
Basis 67
:
Mast 68
:
Technora-Seil 69
:
Kernmantle-Seil 70: Gehäuse
:
Haltesystem 76: Rettung 77
:
Hängesystem
:
Gewebe 82
:
Großer Haken 83
:
Karabinerhaken
:
Schäkel