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Bollhoff RIVKLE NEO P107 Traduccion Del Manual De Instrucciones Originale página 95

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  • ESPAÑOL, página 131
RIVKLE
®
NEO P107 - Betriebsanleitung
13. Garantie
ARTIKEL 1: BEGRIFFSDEFINITIONEN DER
LIEFERANTENGARANTIE
Für die Bedürfnisse des vorliegenden Dokuments:
• "Produkt(e)" bezeichnet ein oder mehrere RIVKLE
RIVQUICK
®
und RIVCLINCH
manuell oder mit einer Energiequelle betrieben werden;
• "Lieferant" bezeichnet die Firma BOLLHOFF OTALU,
eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital
von 15.000.000 Euro, eingetragen im Handels- und
Gesellschaftsregister von Chambéry unter der Nummer
747 220 309, mit Sitz in Zone Industrielle de l'Albanne,
Rue Archimède, 73490 La Ravoire, Frankreich, die
den Erstverkauf des Produkts an einen "Kunden", wie
nachstehend bezeichnet, durchführt.
•"Kunde" bezeichnet die natürliche oder juristische Person,
die kein Unternehmen der BÖLLHOFF-Gruppe ist und
die ein Produkt vom Lieferanten zum Zweck der Nutzung
oder des Weiterverkaufs erwirbt.
• "Parteien" bezeichnet gemeinsam den "Lieferanten" und
den "Kunden".
ARTIKEL 2: ANWENDUNGSBEREICH UND FRIST
DER LIEFERANTENGARANTIE
Die vom Lieferanten gelieferten Produkte unterliegen einer
12-monatigen Vertragsgarantie ab dem Lieferdatum, die
die Nichtübereinstimmung der Produkte mit der Bestellung
und jeglichen verdeckten Mangel, der auf einen Material-,
Konzeptions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist,
abdeckt, der die gelieferten Produkte betrifft und unbrauchbar
macht.
Für die Zwecke dieser Klausel wird das Lieferdatum durch
das Lieferdokument definiert, das den Incoterms ICC 2020
entspricht und auf der Auftragsbestätigung des Lieferanten
zu sehen ist, oder anderenfalls durch das auf der Bestellung
befindliche Incoterms.
Die Lieferantengarantie ist nur im Rahmen einer normalen
Verwendung, wie in der mit dem Produkt gelieferten
Betriebsanleitung definiert, gültig.
Alle sonstigen ausdrücklichen oder mitenthaltenen Garantien,
einschließlich Garantien zum Handelswert oder zur Eignung
für eine spezielle Nutzung, sind ausgeschlossen.
ARTIKEL 3: INANSPRUCHNAHME DER
LIEFERANTENGARANTIE
Da keine Reklamationen für sichtbare Mängel nach Ablauf
einer Frist von sieben (7) Kalendertagen ab dem Tag der
®
,
®
Nietwerkzeuge, die entweder
Lieferung berücksichtigt werden, verpflichtet sich der Kunde,
die Produkte systematisch bei der Lieferung zu kontrollieren,
wobei diese Kontrolle insbesondere die Qualität, die Mengen
und Referenzen der Produkte und ihre Übereinstimmung
mit den Vertragsbestimmungen betreffen muss.
Der Kunde muss dem Anbieter den Mangel des Produkts
innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach seiner
Entdeckung mitteilen und das Produkt in seinem
ursprünglichen Zustand ohne Demontage an den
Kundendienst des Anbieters zurücksenden, wobei es
angemessen geschützt und verpackt sein muss, um
Transportschäden zu vermeiden.
Falls ein vom Kunden demontiertes Produkt beim
Kundendienst des Lieferanten eingeht, baut dieser das
Werkzeug zwecks Diagnose wieder zusammen. In diesem
Fall werden die durch den erneuten Zusammenbau
entstandenen Kosten nicht vom Lieferanten übernommen
und bleiben zu Lasten des Kunden.
Außerdem gilt die Lieferantengarantie nur für Produkte,
die vom Lieferanten geliefert wurden und rechtmäßiges
Eigentum des Kunden sind, der die Reklamation geltend
macht.
Der Antrag auf Kostenübernahme unter Garantie muss im
Kostenübernahmeformular formalisiert und dokumentiert
werden, das sich im Anhang dieser Sonderbestimmungen
befindet und vom Kunden ausgefüllt werden muss.
In diesem Formular wird Folgendes angegeben:
- den festgestellten Mangel,
- das Datum und die Umstände seiner Entdeckung,
- die Bedingungen für die Nutzung des Produkts,
- den Firmennamen des Kunden, seine Adresse,
- die Person, die beim Kunden für die Betreuung zuständig ist,
- der kaufmännische Ansprechpartner des Lieferanten,
- die Art des Produkts,
- die Seriennummer des Produkts,
- ggf. die spezifische Projektnummer des Lieferanten,
- wenn das betreffende Produkt noch unter Garantie steht.
Der Lieferant behält sich das Recht vor, am Standort des
Kunden jegliche direkte oder indirekte Feststellung und
Überprüfung vorzunehmen.
Falls die Garantie ausgeschlossen ist, werden die anfallenden
Transportkosten nicht vom Lieferanten übernommen und
dem Kunden wird vor der Ausführung jeglicher Arbeiten
ein Kostenvoranschlag geschickt, um sein Einverständnis
einzuholen.
DE
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