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Bollhoff RIVKLE NEO P107 Traduccion Del Manual De Instrucciones Originale página 96

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RIVKLE
®
NEO P107 - Betriebsanleitung
Falls der Kunde sein Einverständnis erteilt, das die Form
einer Bestellung annimmt, führt der Lieferant die geplanten
Reparaturen aus.
Wenn der Kunde sich nicht einverstanden erklärt, zahlt
er sämtliche Kosten, die durch die Rücksendung des
Produkts in seinem derzeitigen Zustand an den Kunden-
standort anfallen, innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen
ab dem Erhalt des Kostenvoranschlags.
Anderenfalls wird ihm das Produkt nicht zurückgeschickt,
ohne dass dies eine wie auch immer geartete Verfehlung
des Lieferanten darstellt oder Anlass zur Zahlung irgendeiner
Entschädigung gibt.
Gegebenenfalls steht das im Rahmen der ursprünglichen
Garantie reparierte oder ersetzte Teil bis zum Ablauf dieser
ursprünglichen Garantie und für mindestens sechs (6) Monate
ab dieser Reparatur oder diesem Ersatz unter Garantie.
Die ursprüngliche Garantiefrist des Produkts bleibt
unverändert.
ARTIKEL 4: ENTSCHÄDIGUNG – BESCHRÄNKUNG
DER LIEFERANTENGARANTIE
Die Lieferantengarantie deckt nur die Instandsetzung
(Teile und Arbeitszeit) oder gegebenenfalls den neuwertigen
Ersatz des Produkts nach Wahl des Lieferanten, jegliche
Preisminderung und Schadenersatz im Zusammenhang mit
dem Produkt-Mangel oder -Mängeln sind ausgeschlossen.
Der Lieferant kann nicht für indirekte oder immaterielle
Schäden haftbar gemacht werden wie etwa, ohne
Anspruch auf Vollständigkeit: Vertragsstrafen, Betriebsverluste,
entgangene Gewinne oder Chancen, kommerzieller Schaden,
Verdienstausfall...
ARTIKEL 5: HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER LIEFERANTENGARANTIE
Von der Lieferantengarantie ausgeschlossen sind:
- Mängel/Schäden, die auf die Wartung, Instandhaltung,
Einstellungstests, die Montage, die Beeinträchtigung, die
Veränderung oder die spezielle Montage durch den Kunden
oder einen Dritten zurückzuführen sind, es sei denn: (i)
wenn die betreffende Maßnahme unter der Kontrolle oder
Validierung des Lieferanten durchgeführt wurde oder (ii)
wenn die betreffende Maßnahme von Mitarbeitern des
Kunden durchgeführt wurde, die über einen vom Lieferanten
ausgestellten Schulungsnachweis für Wartungsarbeiten
verfügen;
- Defekte/Schäden aufgrund eines vom Kunden
vorgeschriebenen Designs oder aufgrund von Rohstoffen,
die vom Kunden geliefert oder vorgeschrieben wurden;
- Defekte/Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung,
Handhabung, Lagerung, Fehlgebrauch oder Missbrauch
des Produkts, durch Unfälle oder Fahrlässigkeit entstehen,
sowie Körperverletzungen;
- Mängel/Schäden, die durch nicht von Lieferanten gelieferte
Ersatzteile und/oder Ersatzteile, die nicht durch den
Lieferanten am Produkt angebracht wurden, verursacht
wurden;
- Mängel/Schäden im Zusammenhang mit dem Transport
und/oder der Verpackung/Zusammenstellung von
Packstücken, wenn diese Vorgänge nicht vom Lieferanten
ausgeführt oder in Auftrag gegeben wurden;
- Verschleißteile, die regelmäßig erneuert werden müssen;
- Mängel/Schäden infolge der Nichteinhaltung der
Wartungs- und Bedienungsanweisungen;
- Normaler Verschleiß, der die Nutzung oder die Sicherheit
des Produkts im Alltag nicht beeinträchtigt;
- Mängel/Schäden, die die Funktionsfähigkeit des Produkts
nicht beeinträchtigen, insbesondere Schönheitsfehler wie:
Kratzer, Schrammen etc. ;
- Mängel/Schäden, für die ein Dritter haftet oder die auf
Vorsatz oder arglistige Täuschung zurückzuführen sind;
- Kosten und/oder Schäden, die durch eine schlechte
Versorgungsqualität des Produkts verursacht wurden,
wie etwa: mangelhafte Stromspannung, Fehler bei der
Voltzahl etc. ;
- Im Fall der Unterbrechung der Rückverfolgungskette
durch den Kunden,
ARTIKEL 6: KLAGEVERZICHT
Der Kunde verzichtet auf Regress, bürgt für den
Verzicht seiner Versicherer und Dritter, mit denen er in
Vertragsbeziehung steht, Regressansprüche anzumelden,
die über die in diesen Sonderbestimmungen festgelegten
Beschränkungen und Ausschlüsse hinausgehen.
DE
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