1.0
PRODUKTANWENDUNG
1.1
ZWECK: Das R550 Öl- und Gas-Rettungssystem ist so konzipiert, dass es alle notwendigen Geräte umfasst,
um eine Rettung erfolgreich durchzuführen. Im Falle eines Sturzes auf einer Baustelle kann die Ausrüstung des
R550 Öl- und Gas-Rettungssystem zur Durchführung der Rettung verwendet werden.
;
Nur zur Rettung: Dieses System ist nur für den Einsatz in Rettungssituationen vorgesehen. Schließen Sie keine
Hebezeuge an das R550 Öl- und Gas-Rettungssystem an und verwenden Sie das System nicht für andere Zwecke als
zur Rettung.
1.2
NORMEN: Ihr R550 Öl- und Gas-Rettungssystem entspricht der/den nationalen oder regionalen Norm(en), die auf der
Vorderseite dieses Handbuchs angegeben ist/sind. Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes
wiederverkauft wird, muss der Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in
dem das Produkt verwendet werden wird.
1.3
ÜBERWACHUNG: Die Verwendung dieser Ausrüstung muss durch eine sachkundige Person überwacht werden.
1.4
TRAINING: Die Ausrüstung muss von Personen, die in der richtigen Anwendung geschult sind, installiert und verwendet
werden. Dieses Handbuch ist im Rahmen eines Trainingsprogramms für Mitarbeiter zu verwenden, wie es von CE und/oder
regionalen Vorschriften gefordert wird. Es unterliegt der Verantwortung der Benutzer und Installateure dieser Ausrüstung,
sicherzustellen, dass sie mit diesen Anweisungen vertraut sind und bezüglich korrekter Pflege und Einsatzweise
geschult wurden. Zudem müssen sie die Betriebsmerkmale, Anwendungseinschränkungen und die Folgen eines nicht
ordnungsgemäßen Gebrauchs dieser Ausrüstung kennen.
1.5
RETTUNGSPLAN: Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber über
einen Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan Benutzern, zuständigen
Fachkräften und Rettungskräften übermitteln.
Teammitglieder sind mit den nötigen Geräten und Techniken für eine erfolgreiche Rettung auszustatten. Ein regelmäßiges
Training ist erforderlich, damit die Befähigung des Rettungsteams stets gewährleistet ist.
1.6
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Die R550 Öl- und Gas-Rettungssystem muss vom Anwender vor jeder Benutzung
und zusätzlich mindestens jährlich von einer sachverständigen Person außer dem Anwender inspiziert werden.
Inspektionsaktivitäten werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 2) beschrieben. Tragen Sie die Ergebnisse
jeder Überprüfung durch eine sachverständige Person in das „Inspektions- und Wartungsprotokoll" ein.
1.7
NACH EINEM ABSTURZ: Wenn das R550 Öl- und Gas-Rettungssystem den Kräften der Absturzsicherung ausgesetzt ist,
muss das sofort mit der deutlichen Kennzeichnung „NICHT VERWENDEN" außer Betrieb genommen und dann entweder
vernichtet oder an 3M zum Austausch oder zur Reparatur weitergeleitet werden.
2.0
SYSTEMANFORDERUNGEN
2.1
VERANKERUNG: Die Struktur, an der das R550 Öl- und Gas-Rettungssystem installiert ist, muss die in Tabelle 1
definierten Verankerungsspezifikationen erfüllen.
2.2
ABSTIEGSSTRECKE UND LANDEBEREICHSABSTÄNDE: Die geplante Abstiegsstrecke muss stets frei von
Gegenständen sein. Der Landebereich muss frei von Gegenständen sein, damit eine sichere Landung des Benutzers
möglich ist. Wenn die Abstiegsstrecke und der Landebereich nicht frei von Gegenständen sind, kann dies zu schweren
Verletzungen führen. Halten Sie einen Mindestabstand von 31 cm von allen vertikalen Oberflächen ein, um einen sicheren
Abstieg zu gewähren.
2.3
GEFAHREN: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu diesen
Gefahren zählen u. a.: Hitze, Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder giftige
Gase, bewegliche Maschinen, scharfe Kanten oder überhängiges Material, das herunterfallen und den Anwender oder das
Rettungssystem treffen kann.
2.4
SCHARFE KANTEN: Vermeiden Sie den Einsatz des Gerätes an Stellen, an denen die Systemkomponenten scharfe
Kanten berühren oder daran scheuern. Der diesem Rettungssystem beiliegende Kantenschutz (siehe Abbildung 7) oder die
Schutzpolsterung müssen beim Absteigen über scharfe Kanten verwendet werden.
2.5
KOMPATIBILITÄT DER EINZELNEN KOMPONENTEN: Die Ausrüstung von 3M ist nur zur Verwendung mit den von
3M freigegebenen Komponenten und Subsystemen ausgelegt. Ein Austausch gegen nicht genehmigte Bauteile oder
Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung und die Sicherheit und Zuverlässigkeit des gesamten Systems
gefährden.
1 Sachkundige Person:
die für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
2 Autorisierte Person:
Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr ausgesetzt ist.
3 Retter:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe eines technischen Rettungssystems eine Rettung vornehmen.
4 Inspektionshäufigkeit:
einen Sachkundigen erforderlich machen.
, und Retter
2
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu erkennen,
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere Überprüfung durch
Ein ausgebildetes internes Rettungsteam wird empfohlen. Die
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Die
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