10
Entsorgung
AB69601de
Vor der Entsorgung muss der Inkubator zum Schutz von Personen,
Umwelt und Material dekontaminiert und gereinigt werden.
Bei der Entsorgung des Inkubators sind die jeweiligen gesetzlichen
Vorschriften zu beachten.
Gemäß der Richtlinie 2012/19/EU dürfen Geräte nicht mehr mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Inkubatoren ohne Kühlfunktion gehören zur Gruppe 4 (Großgeräte)
und sind in den Business-to-Business-Bereich eingeordnet.
Inkubatoren mit Kühlfunktion gehören zur Gruppe 1 (Wärmeüber-
träger) und sind in den Business-to-Business-Bereich eingeordnet.
Mit dem Symbol des durchgestrichenen Abfalleimers wird darauf
hingewiesen, dass der Inkubator nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden darf.
Die Entsorgungsvorschriften der einzelnen Länder können unter-
schiedlich sein. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Liefer-
anten.
02.2023 / Rev. --
Entsorgung
75 / 84