Kapitel 2 Sicherheitsvorschriften
Gefahrenquellen am Etikettierer
Vom Etikettierer gehen folgende Gefahren aus:
Gefahr von Quetschen und Scheren zwischen Spendestempel und feststehenden
Teilen des Etikettierers, besonders im Bereich ...
Spendekante Druckmodul,
Maschinengestell (Applikatorbefestigung, Grundplatte...).
Applikatoren die über einen pneumatischen Antrieb verfügen sind hinsichtlich der am
Spendestempel auftretenden Kräfte, auf 50 Newton für beide Verfahrwege begrenzt. Mög-
liche Verletzungsgefahren für Personen können deshalb als gering (normalerweise rever-
sibel) eingestuft werden (gilt nicht für Wipe-On Systeme).
Für den Legi-Air 2050 sind deshalb keine besonderen Schutzmaßnahmen (z.B. Gitter,
Schutzgehäuse...) erforderlich.
Die Realisierung zur Begrenzung der Spendestempelkraft auf 50 Newton, erfolgt durch
Drosselventile des internen Pneumatikkreises.
Schutzeinrichtung
Durch Anbindung an kundenseitige Fördertechnik können Gefahrenstellen an den Über-
gängen entstehen. Geeignete Schutzmaßnahmen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
sind in diesem Fall zu ergreifen.
Trennende und nicht trennende Schutzeinrichtungen
Der Etikettierer erfordert zum Betrieb keine zusätzliche Schutzeinrichtung. Die Installation
zusätzlicher Schutzeinrichtungen unterliegt dem Betreiber und muss der Maschinenrichtli-
nie 2006/42/EG entsprechen.
Maschinenverkleidung
Die feststehenden und verschraubten Maschinenverkleidungen schützen den Bediener
vor mechanischen Gefährdungen.
Version: 24.05.2016
Abb. 2-1: Beispiel für Gefahrenquellen am Etikettierer mit Linearhub 300mm
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40037053 BTA Legi-Air 2050
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