4. BETRIEBSHINWEISE
4.3.4 Unterschiedliche Profiltiefen
Dauerhafte Drehzahldifferenzen stellen eine Belastung für das Mittendifferential dar und
verursachen erhöhten Verschleiß, daher ist insbesondere Folgendes zu beachten:
•
Vermeiden Sie Reifen mit Profiltiefenunterschied zwischen Vorder- und Hinterachse
•
Verwenden Sie auf allen Rädern möglichst Reifen des gleichen Herstellers, Typs
(Bauart, Größe, Abrollumfang) und gleicher Profilausführung
•
Die Vorgaben zum Reifenfülldruck sind zu befolgen
•
Der Einzeltausch von Reifen ist grundsätzlich möglich. Oberaigner empfiehlt jedoch
mindestens einen achsweisen Tausch.
4.4 Technisch zulässige Höchstgeschwindigkeit
Die technisch zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 120 km/h, das heißt alle
Triebstrangkomponenten und Regelsysteme sind auf max. 120 km/h ausgelegt. Das Fahr-
zeug darf niemals schneller betrieben werden. Die Fahrzeuggeschwindigkeit muss grund-
sätzlich immer softwareseitig begrenzt werden.
Unabhängig von der technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Höchstge-
schwindigkeit auch durch andere Faktoren auf noch niedrigere Werte begrenzt sein
(z.B. gesetzliche Bestimmungen).
4.5 Fahrzeugabmessungen, Gewichte und Grenzwerte
Die Fahrzeugabmessungen ändern sich beim Oberaigner-Allradumbau gegenüber dem
Basisfahrzeug nicht. Die von VW/MAN zur Verfügung gestellten Baumaßzeichnungen
gelten weiterhin für ein Fahrzeug mit Oberaigner-Allradumbau.
Durch den Oberaigner-Allradumbau erhöht sich das Fahrzeuggewicht um ca. 130 kg, d.h.
die von Volkswagen/MAN für das Basisfahrzeug angegebene Nutzlast reduziert sich
dadurch um diesen Wert.
Das Zusatzgewicht des Allradantriebes verteilt sich wie folgt auf die Achsen:
Anteil Vorderachse
90 %
Bodenfreiheit, Böschungswinkel, Rampenwinkel, Neigungswinkel (Schrägfahrt), Wattiefe
und Wendekreis ändern sich durch den Allradumbau nicht.
Befahren von Steigungen/Gefällen >30 % ist unzulässig (durch Komponenten des Basis-
fahrzeugs begrenzt).
Anteil Hinterachse
10 %
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