Unterschiedliche Profiltiefen; Technisch Zulässige Höchstgeschwindigkeit; Fahrzeugabmessungen, Gewichte Und Grenzwerte - OBERAIGNER Crafter MAN TGE Manual Del Usuario

Tabla de contenido

Publicidad

Idiomas disponibles
  • ES

Idiomas disponibles

  • ESPAÑOL, página 100
4. BETRIEBSHINWEISE

4.3.4 Unterschiedliche Profiltiefen

Dauerhafte Drehzahldifferenzen stellen eine Belastung für das Mittendifferential dar und
verursachen erhöhten Verschleiß, daher ist insbesondere Folgendes zu beachten:
Vermeiden Sie Reifen mit Profiltiefenunterschied zwischen Vorder- und Hinterachse
Verwenden Sie auf allen Rädern möglichst Reifen des gleichen Herstellers, Typs
(Bauart, Größe, Abrollumfang) und gleicher Profilausführung
Die Vorgaben zum Reifenfülldruck sind zu befolgen
Der Einzeltausch von Reifen ist grundsätzlich möglich. Oberaigner empfiehlt jedoch
mindestens einen achsweisen Tausch.
4.4 Technisch zulässige Höchstgeschwindigkeit
Die technisch zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 120 km/h, das heißt alle
Triebstrangkomponenten und Regelsysteme sind auf max. 120 km/h ausgelegt. Das Fahr-
zeug darf niemals schneller betrieben werden. Die Fahrzeuggeschwindigkeit muss grund-
sätzlich immer softwareseitig begrenzt werden.
Unabhängig von der technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Höchstge-
schwindigkeit auch durch andere Faktoren auf noch niedrigere Werte begrenzt sein
(z.B. gesetzliche Bestimmungen).

4.5 Fahrzeugabmessungen, Gewichte und Grenzwerte

Die Fahrzeugabmessungen ändern sich beim Oberaigner-Allradumbau gegenüber dem
Basisfahrzeug nicht. Die von VW/MAN zur Verfügung gestellten Baumaßzeichnungen
gelten weiterhin für ein Fahrzeug mit Oberaigner-Allradumbau.
Durch den Oberaigner-Allradumbau erhöht sich das Fahrzeuggewicht um ca. 130 kg, d.h.
die von Volkswagen/MAN für das Basisfahrzeug angegebene Nutzlast reduziert sich
dadurch um diesen Wert.
Das Zusatzgewicht des Allradantriebes verteilt sich wie folgt auf die Achsen:
Anteil Vorderachse
90 %
Bodenfreiheit, Böschungswinkel, Rampenwinkel, Neigungswinkel (Schrägfahrt), Wattiefe
und Wendekreis ändern sich durch den Allradumbau nicht.
Befahren von Steigungen/Gefällen >30 % ist unzulässig (durch Komponenten des Basis-
fahrzeugs begrenzt).
Anteil Hinterachse
10 %
DE
61

Publicidad

Tabla de contenido
loading

Tabla de contenido